Berichtspflicht zur Nachhaltigkeit
Chemie3 unterstützt diese komplizierten Verfahren
Die Anforderungen dafür sind in der Europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und der EU-Taxonomie definiert. Die CSRD weitet bisherige Berichtspflichten aus und umfasst weit mehr Unternehmen als bisher. Kern des Angebots sind beispielsweise Assessment-Instrumente, konkrete prozessuale Hilfestellungen sowie Muster- und Entscheidungsvorlagen. Die Inhalte erarbeiten die Chemie3-Allianzpartner BAVC, IGBCE und der in Frankfurt ansässige Verband der Chemischen Industrie VCI gemeinsam mit Unternehmen und Arbeitnehmervertretungen. Dazu wird es eine Reihe von Werkstattgesprächen geben. Begleitet wird der Prozess von der Strategieberatung „fors.earth GmbH“. Das Unterstützungsangebot wird schrittweise entwickelt und soll im ersten Quartal nächsten Jahres finalisiert vorliegen.
Mit ihrer Initiative Chemie³ wollen die Allianzpartner von Chemie³ – BAVC, IGBCE und VCI – Nachhaltigkeit als Leitbild in der chemischen Industrie verankern. Dazu hat Chemie³ zwölf „Leitlinien zur Nachhaltigkeit für die chemische Industrie in Deutschland“ erarbeitet und unterstützt ihre Mitglieder bei deren Anwendung im Unternehmensalltag.
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