Beendigung des Untermietverhältnisses von ‚Che Vegara‘: VGF bezieht Stellung
Der Betreiber war kein Mieter der VGF, sondern Untermieter eines seit Jahren an der Hauptwache ansässigen Mieters. Nach Auskunft unseres Mieters konnte mit seinem Untermieter in der 49. Kalenderwoche 2018 eine Einigung über die Beendigung des Untermietverhältnisses erzielt werden.
Dem vorausgegangen sind massive und fortgesetzte Verstöße des Untermieters gegen vertragliche Vereinbarungen, auf die die VGF wiederholt hingewiesen hat. Besonders ins Gewicht fielen Verstöße gegen wichtige Sicherheitsvorgaben, die für die Geschäfte in der B-Ebene der Hauptwache gelten. Alle Mieter der unterirdischen Liegenschaften werden auf die besonderen Vorgaben und Sicherheitsaspekte in dem Bauwerk hingewiesen. Diesen Hinweisen zum Trotz hat der Untermieter auf eigene Faust Arbeiten an sicherheitsrelevanten Anlagen durchgeführt, die nicht nur Schäden verursacht haben, sondern brandschutz- und elektrotechnisch riskant waren. Dadurch hat er das Ladenlokal in einen nicht betriebssicheren Zustand versetzt. So hat der Untermieter beispielsweise einen Rauchwarnmelder mit einer Plastiktüte abgeklebt, um ihn vorsätzlich außer Betrieb zu nehmen. Grund: Er wollte in einem Nebenraum der Ladenfläche – entgegen des ausdrücklichen Verbots im Mietvertrag – warme Speisen zubereiten. Der Rauchwarnmelder hat bei starker Rauchentwicklung dennoch ausgelöst, Folge war ein großer Feuerwehreinsatz in der B-Ebene der U-Bahn-Station.
Die Manipulationen des Untermieters an Sicherheitseinrichtungen in dem Ladenlokal stellten eine potentielle Gefahr für Passanten, andere Geschäfte, deren Kunden und Fahrgäste da, die die VGF nicht akzeptieren konnte. Und die hinzunehmen die VGF keinem Passant oder Fahrgast hätte verständlich machen können. Wegen dieser Gefährdung von Menschen in der am stärksten frequentierten U-Bahn-Station der Stadt, hat der für das Verkehrsbauwerk zuständige Netzbetreiber die Stromversorgung für die Ladenfläche vorübergehend eingestellt.
Trotz der Manipulationen und dem Unverständnis des Untermieters für die in einer U-Bahn-Station geltenden Sicherheitsvorschriften hat die VGF über mehrere Wochen versucht, eine gütliche Lösung zu finden. Anders lautende Behauptungen, wonach die VGF dem Betreiber von Beginn seines Untermietverhältnisses an kritisch oder gar ablehnend gegenüber gestanden haben soll, sind falsch. Richtig ist vielmehr, dass der Untermieter nach seinen Manipulationen sogar Reparaturarbeiten zur notwendigen Wiederherstellung der Betriebssicherheit verweigert hat.
Die VGF hat infolge dieser Ereignisse und der ergebnislosen Klärungsversuche die Untermiet-Erlaubnis zurückgezogen.
Zusammen mit ihrem Mieter wird die VGF nun die weitere Nutzung der Fläche erörtern. Ziel ist es, das Ladenlokal alsbald wieder zu eröffnen. In diesem Zusammenhang möchten wir mit Blick auf die Vermietungsquote in der B-Ebene der Hauptwache klarstellen, dass derzeit neben dem hier betroffenen Mietobjekt 4 von insgesamt 29 Gewerbemietflächen, für die die VGF Verantwortung als Vermieterin trägt, nicht belegt sind. Darunter ist auch die Fläche, für die das Dialogmuseum als zukünftiger Mieter vorgesehen ist. Für alle vier Flächen führt die VGF derzeit konkrete Gespräche mit Mietinteressenten. Aufgrund der baulichen Besonderheiten des Verkehrsbauwerks Hauptwache sind Umbauten, die oftmals mit Mieterwechseln einhergehen, aufwändig und sie können dazu führen, daß die betroffenen Ladenflächen vorübergehend nicht belegt sind. (ffm)
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