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Letzte Aktualisierung: 23.04.2024

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Bebauungsplan für das Areal der Brotfabrik wird aufgestellt

Kultureinrichtung in Hausen soll planungsrechtlich gesichert werden

von Ilse Romahn

(12.04.2022) Es ist ein weiterer Baustein, um den Erhalt der Hausener Brotfabrik zu sichern: Der Magistrat hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 943 – Südöstlich Bachmannstraße gefasst. Nach entsprechendem Beschluss der Stadtverordneten kann ein Bebauungsplan erarbeitet werden, um die vorhandene vielfältige soziokulturelle Nutzungsmischung planungsrechtlich zu sichern und konkurrierende Nutzungen einzuschränken.

Zugleich soll eine städtebauliche Weiterentwicklung ermöglicht werden, um die Nutzungsverteilung und eine Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung gezielt zu steuern.
 
„Mit dem Bebauungsplan schaffen wir ein weiteres planungsrechtliches Instrument, um die Entwicklung auf dem Areal der Brotfabrik und seiner Umgebung präziser zu steuern – neben der vorhandenen Erhaltungssatzung und der Ausweisung als Kulturdenkmal“, sagt Sport- und Planungsdezernent Mike Josef. „Wir wollen sowohl den Spielraum für eine gezielte Weiterentwicklung eröffnen, als auch Nutzungen mit verdrängender Wirkung einschränken. Das soziokulturelle Zentrum mit seinen zahlreichen ergänzenden Nutzungen lässt sich aufgrund der engen baulichen Strukturen nicht an andere Orte im Zentrum Hausens verlagern. Die Brotfabrik hat eine herausragende Bedeutung für den Stadtteil und soll daher am bestehenden Standort erhalten werden.“
 
Die Dezernentinnen für Kultur und für städtische Liegenschaften, Ina Hartwig und Sylvia Weber, teilen unterdessen mit, dass die Stadt weiter mit der Eigentümerin der Brotfabrik über einen Ankauf verhandele. „Die Brotfabrik ist von großer Bedeutung für die freie Kulturszene in Frankfurt und ein wundervoller Kulturort mit Bekanntheit weit über die Stadtgrenzen hinaus, den wir als Stadt deshalb erhalten wollen“, sagt Kulturdezernentin Hartwig. „Mit dem Erwerb der Brotfabrik wollen wir die Existenz dieses Kulturortes dauerhaft absichern“, sagt Weber. Die Gespräche verliefen konstruktiv.
 
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs hat eine Fläche von 0,76 Hektar und umfasst das Gelände der Kultureinrichtung sowie die unmittelbar südlich angrenzenden Grundstücke. Das Plangebiet liegt südlich des historischen Ortskerns von Hausen, der mit seiner dörflichen und kleinteiligen Bebauungsstruktur überwiegend vom Wohnen geprägt ist. Westlich dominiert die Siedlungsentwicklung der Nachkriegszeit mit dreigeschossigen Zeilenbauten und östlich die Kubatur eines Altenheimes und drei fünfgeschossige Gebäude eines Studentenwohnheims. Im Plangebiet befinden sich zwei- bis drei-geschossige Wohngebäude mit ein- bis zwei-geschossigen Grenzbebauungen im rückwärtigen Bereich mit Gewerbe- und Wohnnutzungen.
 
Abweichend von dieser Bautypik stellt sich das Gelände der Brotfabrik dar, das durch grenzseitig bebaute Hauptgebäude, Nebengebäude und Mauern eine Hofsituation ausbildet, die sich mit einem Eingang zum alten Ortskern hin orientiert. Hier ist seit den 1980er Jahren ein Kulturzentrum mit Bedeutung für den Stadtteil und darüber hinaus etabliert. Unter anderem werden Konzerte, Theater, Vorträge, Filmvorführungen und Lesungen angeboten. Weitere freiberufliche und gewerbliche Nutzungen wie Gastronomie, Tanzschule, psychotherapeutische Praxen, Rechtsanwalt und Steuerberater sowie eine Wohnnutzung ergänzen das Angebot.
 
Anfang März hatte Planungsdezernent Josef gemeinsam mit dem Präsidenten des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen, Markus Harzenetter, mitgeteilt, dass die Brotfabrik unter Denkmalschutz gestellt wird. Zuvor war in der Öffentlichkeit in den vergangenen Wochen über die Zukunft des Areals und der dort vorhandenen kulturellen Nutzung spekuliert worden. (ffm)