Lärmaktionsplanung: Öffentlichkeit kann sich noch bis zum 7. März äußern
Die einzelnen Mitgliedstaaten haben die Richtlinie in ihre nationalen Rechtssysteme überführt. Da jedoch der Lärm unterschiedliche Ursachen und Quellen aufweist, wurden die Zuständigkeiten in Deutschland auf verschiedene Schultern verteilt. Das Eisenbahn-Bundesamt ist seit dem 1. Januar 2015 dafür zuständig, einen bundesweiten Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes zu erstellen. Bis Mitte des Jahres 2018 soll er fertig sein.
Ein wesentlicher Teil davon ist die Beteiligung der Öffentlichkeit: Die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung läuft vom 24. Januar bis zum 7. März 2018. Bürgerinnen und Bürger, Lärmschutzvereinigungen, Kommunen und weitere Einrichtungen, die von Schienenlärm betroffen sind, haben die Möglichkeit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zum Lärmaktionsplan Teil A, zu Lärmsanierungsmaßnahmen und zum Prozessablauf der Lärmaktionsplanung zu geben. Die Ergebnisse werden im Lärmaktionsplan Teil B veröffentlicht.
Infos zur Beteiligung unter: www.laermaktionsplanung-schiene.de.
Weitere Artikel aus der Kategorie: