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Badt Soden informiert über Ruhezeiten
Für eine gute Nachbarschaft
Jetzt grünt und blüht es wieder und viele Hobbygärtner nutzen ihre Freizeit, um im Garten zu werkeln. Damit man Ärger mit den Nachbarn bereits im Vorfeld vermeidet, sollte man unbedingt die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten einhalten.
An Sonn- und Feiertagen müssen Rasenmäher, Heckenschere und Hochdruckreiniger ausgeschaltet bleiben. Das Gleiche gilt werktags zwischen 20:00 Uhr und 07:00 Uhr morgens. Grastrimmer und Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen zudem auch in den Zeiten von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr, von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr nicht betrieben werden. Diese Vorschriften gelten übrigens bundesweit.