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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Bad Sodens Ortsgerichte sind wieder für Sie da

von Adolf Albus

(13.07.2020) Nach der Corona-bedingten Zwangspause sind die Ortsgerichte ab sofort wieder für Sie da. In jedem Bad Sodner Stadtteil gibt es ein Ortsgericht. In der Vergangenheit haben Bürger nach Bedarf auch die Ortsgerichte in dem Stadtteil gewählt, in dem sie nicht ihren Wohnsitz haben. Beglaubigungen sollen aber nur von dem Ortsgericht erteilt werden, in dem der Antragsteller wohnt.

Aus diesem Grund wird ausdrücklich darauf hingewiesen, sich im Bedarfsfall nur an das Ortsgericht zu wenden, in dessen Bezirk sich der Wohnsitz befindet.

Für die Kernstadt (Ortsgericht I) erreichen Sie den Ortsgerichtsvorsteher Wilfried Sindt unter der Telefonnummer (06196)21547 und können dann einen persönlichen Termin zu vereinbaren. 

Für den Stadtteil Altenhain (Ortsgericht II) erreichen Sie den den Ortsgerichtsvorsteher Wolfgang Löb unter der Telefonnummer (06174)203 2310. Die Sprechzeiten sind montags von 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr im Alten Rathaus, Langstraße 31.

Für Neuenhain (Ortsgericht III) ist Ortsgerichtsvorsteher Ralf Gauf zuständig. Seine Sprechzeiten sind montags von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Verwaltungsgebäude Neuenhain, Hauptstraße 45, Zimmer 3. Erreichbar ist Herr Gauf unter der Telefonnummer (06196)208-363.