Bad Soden: Verbrennen von Gartenabfällen anmelden
Rauchentwicklung möglichst geringhalten
Grundsätzlich ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle nur bei trockenem Wetter zulässig, um die störende Rauchentwicklung zu minimieren. Zum Entfachen des Feuers dürfen keine zusätzlichen Stoffe verwendet werden, und das Feuer muss unter ständiger Aufsicht stehen.
Das Formular für die so genannte Brennanzeige ist auf der Website der Stadt Bad Soden am Taunus zu finden und gibt Auskunft über die Auflagen, die einzuhaltenden Mindestabstände zu Gebäuden, Verkehrswegen sowie über die erlaubten Zeiträume zum Brennen (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und samstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr). Möglich ist die Angabe mehrerer Termine, so dass wetterbedingt Ausweichtermine zur Verfügung stehen. Mit dem Einreichen der Anzeige verpflichtet sich die antragstellende Person zur Einhaltung der geforderten Auflagen und Sicherheitsvorkehrungen.
Anträge im Bürgerbüro einreichen
„In Anbetracht unserer langen Öffnungszeiten nimmt in Bad Soden am Taunus das Bürgerbüro als Serviceleistung die Anzeigen entgegen“, erklärt Cornelia Räuber, Abteilungsleiterin des Bürgerbüros im Paulinenschlößchen. „Wir legen dann hier bei uns im Bürgerbüro eine Kopie ab, so dass das Ordnungsamt zum Beispiel bei Beschwerden erfragen kann, ob das Verbrennen von Abfällen angemeldet war. Das Original bekommt die antragstellende Person von uns abgestempelt und wieder ausgehändigt, als Nachweis der Anmeldung und der Verpflichtung zur Einhaltung der Auflagen“.
An heißen Tagen und während längerer Hitzeperioden wie zum Beispiel im vergangenen Sommer kann es wegen erhöhter Brandgefahr zum generellen Verbot für das Verbrennen von Gartenabfällen kommen.
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