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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Bad Soden sucht Personal für das Ortsgericht

von Adolf Albus

(24.09.2021) Derzeit gibt es in Bad Soden am Taunus und den beiden Stadtteilen jeweils ein Ortsgericht, das als sogenannte Hilfsbehörde der Justiz dem jeweiligen Amtsgericht unterstellt ist.

Mit dieser bürgernahen Einrichtung können Bürgerinnen und Bürger die Dienstleistungen des Ortsgerichts direkt vor Ort in Anspruch nehmen und ersparen sich damit Zeit und lange Anfahrtswege zu den übergeordneten Behörden.

Zu den Aufgaben der Ortsgerichte zählen beispielsweise die Beglaubigung von Unter- und Abschriften, die Erteilung von Sterbefallanzeigen an das Amtsgericht sowie die Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen. Neben dem Ortsgerichtsvorsteher sind für das Ortsgericht auch ein stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher und einer oder mehrere Ortsgerichtsschöffen tätig.

Für das Ortsgericht I (Bad Soden Kernstadt) wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein stellvertretender Ortsgerichtvorsteher (m/w/d) gesucht.

Die Bewerber müssen ihren Wohnsitz in Bad Soden am Taunus haben. Die Wahl erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus und bedarf mehr als der Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Versammlung. 
Das Aufgabengebiet des stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers ist die Mitwirkung bei Nachlasssicherungen und Schätzungen von Grundstücken und Gebäuden. 
Die Bestellung zum Ortsgerichtsmitglied erfolgt für zehn Jahre. Ist der Bewerber (m/w/d) bereits 65 Jahre alt, erfolgt die Bestellung nur für fünf Jahre. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Nach der Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung erfolgt die Bestellung zum Ehrenbeamten des Landes Hessen durch den Direktor des Amtsgerichtes.