Letzte Aktualisierung: 07.10.2024
Bad Soden: Keine Steuererhöhungen
Fortführung der freiwilligen Leistungen
von Adolf Albus
(22.09.2023) Trotz schwieriger Rahmenbedingungen, die in den kommenden Jahren durch die steigende Inflation, steigende Sozialleistungen und steigende Personalkosten (Tarifabschluss im öffentlichen Dienst) auf die Kommunen zukommen, kann Bürgermeister und Kämmerer Dr. Frank Blasch für das kommende Jahr einen ausgeglichenen Haushaltsplan mit einem Gesamtvolumen von rund 67,5 Mio. Euro vorlegen.
Fortführung aller geplanten Investitionen im Jahr 2024
Dank der guten Haushaltsergebnisse in den Jahren 2019 bis 2022 sowie dem voraussichtlich nur leichten Defizit im Jahr 2023 geht die Verwaltung mit einem Puffer in die nächsten Jahre. Die Rücklagen betragen aktuell mehr als 21 Mio. Euro. Das bedeutet, dass alle geplanten Investitionen mit einem Gesamtvolumen von rund 37 Mio. Euro fortgeführt werden können.
Neben dem Erweiterungsbau der Neuenhainer Feuerwehr, (890.000 Euro), dem Radfahrstreifen zwischen Kreisverkehr Schubertstraße und Yoro-Cho-Kreisel (575.000 Euro), der Erneuerung der „Pfeiffertreppe“ in Altenhain (410.000 Euro), der Neugestaltung zwischen der Straße Zum Quellenpark zwischen Adlerstraße und Brunnenstraße (350.000 Euro) wird auch das Kleinspielfeld auf dem Sportgelände Kelkheimer Straße (300.000 Euro) und die Instandsetzung der Wege im Wilhelmspark (180.000 Euro) umgesetzt.
Auch die Planungsmaßnahmen für den künftigen Verwaltungsstandort im Medico Palais (5.450.000 Euro), der Gesellschafterzuschuss für die Regionaltangente West (RTW) (966.000 Euro), Planungsmittel für mögliche Sanierungsmaßnahmen in der Hasselgrundhalle (500.000 Euro), der Neubau der Kita Im Sonnengarten (450.000 Euro) und die Planungen für weitere Hochwasserschutzmaßnahmen (300.000 Euro) können aus dem Haushaltsplan 2024 bezahlt werden.
Die wichtigsten Investitionen der Stadtwerke im Jahr 2024
Zu den wichtigsten Investitionen der Stadtwerke im kommenden Jahr zählen die Vorbereitung der Sanierung der Kronthaler Straße (1.275.000 Euro, Umsetzung 2025), die technische Erschließung des Baugebietes Burgberg (1.370.000 Euro), die Erneuerung der technischen Einrichtung und Auskleidung der Wasserkammern im Wasserwerk Sauerborn (1.285.000 Euro), die Planung der Erweiterung des Hochbehälters „Auf dem Gickels“ (200.000 Euro) und die Erneuerung der Dachfläche des Wasserwerks in der Sulzbacher Straße mit einer Photovoltaikanlage (170.000 Euro).
Keine Steuererhöhungen und Fortführung der freiwilligen Leistungen
Dank des soliden Wirtschaftens der vergangenen Jahre mit Rücklagenbildung und Schuldenabbau (der Stand der städtischen Schulden sank von 65,5 Mio. Euro im Jahr 2019 um ein Drittel auf nunmehr 43,7 Mio. Euro Ende 2023) können Grund- und Gewerbesteuer im kommenden Jahr stabil bleiben. Lediglich in Teilbereichen wie der Wasserversorgung und den Friedhöfen, müssen die Gebühren an die gestiegenen Kosten angepasst werden.
Ebenso positiv sieht es im Hinblick auf die freiwilligen städtischen Leistungen aus. Die kulturellen Angebote im Bereich der Veranstaltungen, die städtischen Büchereien oder das FreiBadSoden werden beibehalten.
„Trotz der zahlreichen, vor allem finanziellen Herausforderungen, die auf uns als Kommune in den kommenden Jahren zukommen, macht sich das solide Wirtschaften der vergangenen Jahre in Bad Soden am Taunus im wahrsten Sinne des Wortes bezahlt. Durch die stetige Reduzierung der Schulden und der Bildung von Rücklagen können wir im kommenden Jahr das städtische Investitionsprogramm wie geplant umsetzen und auf die Anhebung von Steuern verzichten“, so Bürgermeister Dr. Frank Blasch.
Haushaltsplan für das Jahr 2024 soll am 15. November 2023 verabschiedet werden
Im Anschluss an die Einbringung des Haushaltsplans 2024 finden im Oktober und Anfang November die Haushaltslesungen und -beratungen in den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung statt. Am Mittwoch, 15. November 2023, steht die Verabschiedung des Haushalts 2024 auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung. Danach muss der Landrat des Main-Taunus-Kreises als übergeordnete Behörde den Haushaltsplan genehmigen.