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Bad Soden: Feuerwerk nur in der Silvesternacht zünden

Am morgigen 28. Dezember startet wieder der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F 2, dem sogenanntes Silvesterfeuerwerk. Die Stadtverwaltung Bad Soden am Taunus weist darauf hin, dass dieses ausschließlich am 31. Dezember sowie am 01. Januar von Personen ab 18 Jahren abgebrannt werden darf.

Leider kommt es in jedem Jahr zu Verstößen gegen die Sprengstoffverordnung und teilweise auch zu schweren Verletzungen, weil Feuerwerkskörper unsachgemäß abgebrannt werden.

Tipps und Hinweise, um das Risiko möglichst gering zu halten:

Alle Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) geprüft und zugelassen sein. Achten Sie deshalb vor dem Kauf auf das entsprechende Prüfzeichen.
Grundsätzlich verboten ist Knallerei in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen.
Der Platz zum Zünden von Feuerwerkskörpern muss so gewählt werden, dass niemand und nichts zu Schaden kommt. Dies gilt vor allem für benachbarte Fachwerkhäuser, Holzschuppen und ähnliches.
Halten Sie in der Silvesternacht Fenster und Türen im Sinne des Brandschutzes geschlossen und achten Sie darauf, dass sich keine leicht entzündlichen Gegenstände wie gelbe Säcke, Wäsche oder Gartenmöbel vor dem Haus befinden.
 

An den Schutz von Haus- und Wildtieren denken

Für viele Menschen bedeutet Feuerwerk zwar viel Spaß, für Haus- und Wildtiere allerdings puren Stress. Nicht selten reagieren sie auf laute Geräusche und Blitzgewitter panisch. Aus diesem Grund sollte unbedingt darauf geachtet werden, Feuerwerk tatsächlich nur in der Silvesternacht zu zünden oder vielleicht, auch im Sinne der Umwelt, ganz auf die Knallerei zu verzichten.