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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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Bad Soden: Corona-Maßnahmen bis 07. März

von Adolf Albus

(15.02.2021) Mit der Verlängerung des aktuellen Lockdowns bleiben auch die aktuell in Bad Soden am Taunus geltenden Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bestehen. Alle Corona-Maßnahmen gelten bis vorerst Sonntag, 07. März 2021. Regelungen über diesen Termin hinaus werden rechtzeitig bekanntgegeben.

„Es ist erfreulich zu sehen, dass unser aller Bemühungen dazu geführt haben, das Infektionsgeschehen deutlich zu reduzieren. Ich danke allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, dass sie die vielen Einschränkungen so ausdauernd mittragen“, sagt Bad Sodens Bürgermeister Dr. Frank Blasch. „Keine Frage, wir alle sehnen uns nach Normalität. Ich bin mir sicher, dass wir diese ganz bald und Stück für Stück wieder leben können.“ 

Für Bad Soden am Taunus gelten ab sofort bis einschließlich Sonntag, 07. März 2021, folgende Maßnahmen. Darüber hinaus gelten selbstverständlich auch sämtliche bundesweite Vorgaben. Diese können im Detail unter www.bundesregierung.de eingesehen werden.

Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften. In diesem Zusammenhang müssen medizinische Masken getragen werden, also sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2. 

Die Verwaltungsstellen Bürgerhaus Neuenhain, Königsteiner Straße 77, Parkstraße 1 und das Rathaus in der Königsteiner Straße 73 bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Verwaltung ist aber weiterhin telefonisch und per E-Mail erreichbar.
 

Das Bürgerbüro im Paulinenschlösschen bleibt geöffnet, arbeitet allerdings ausschließlich per Terminvergabe. Termine können unter +49 6196 208-800 oder buergerbuero@stadt-bad-soden.de vereinbart werden. Während der Termine herrscht Maskenpflicht. Das Standesamt im Rathaus bleibt wie bisher über ein Fenster zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar.
 

Die Stadtgalerie sowie das Stadtmuseum bleiben geschlossen. Stadtführungen finden nicht statt. Auch die Stadtbüchereien bleiben für den Publikumsverkehr weiterhin geschlossen. Allerdings wird das etablierte Angebot der Fensterausleihe fortgeführt. Diese ist nach vorheriger telefonischer Bestellung möglich. Eine Rückgabe von Medien ist möglich, allerdings nicht erforderlich. Alle ausgeliehenen Medien werden pauschal bis Mittwoch, 10. März 2021, verlängert.
 

Eltern werden bis zum 21. Februar 2021 weiterhin dringend darum gebeten, ihre Kinder wenn möglich zu Hause zu betreuen. Die Kitagebühren der zwei städtischen Kitas werden bis dahin nur dann erhoben, wenn die Betreuung auch wirklich genutzt wurde. Es erfolgt eine tageweise Abrechnung der Gebühren und des Essensgeldes. Wie es ab dem 22. Februar 2021 konkret in den Kitas weitergeht, entscheidet sich in den nächsten Tagen. Die Stadtverwaltung informiert dazu gesondert.
 

Die Mehrzweckräume in der Hasselgrundhalle sowie im Bürgerhaus Neuenhain bleiben grundsätzlich geschlossen, insbesondere auch für den Übungsbetrieb von Vereinen und sonstigen Institutionen. Städtische Gremien tagen weiterhin unter strengen Hygieneauflagen und wenn möglich auch digital.
 

Alle Sporthallen und Sportplätze sowie Bolzplätze bleiben grundsätzlich weiterhin geschlossen. Da Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand weiterhin erlaubt ist, bleibt die Sportanlage Sauerborn öffentlich zugänglich. Spielplätze bleiben geöffnet.
 

Friedhöfe bleiben geöffnet, für Besuche gibt es keine Maskenpflicht. Anders bei Beisetzungen, hier gilt eine Maskenpflicht im Innen- und Außenbereich für die gesamte Dauer der Beisetzung. Es gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln.
 

Der Wertstoffhof hat zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet, es gilt Maskenpflicht.
 

Bioabfallsäcke und Gelbe Säcke sind weiterhin in „Tütenkisten“ vor dem Paulinenschlösschen, dem Rathaus und in den Windfängen des Bürgerhauses in Neuenhain zur Selbstabholung ausgelegt.
 

Restaurants bleiben geschlossen, die Lieferung und Abholung von Speisen bleibt weiter möglich. Die Speisen sollen zu Hause verzehrt werden, ein Verzehr vor Ort bzw. in unmittelbarer Umgebung der Verkaufsstelle ist nicht erlaubt.   
 

Aktuelle Informationen zu den gültigen Corona-Maßnahmen erhalten Interessierte auf der städtischen Website unter www.bad-soden.de sowie dem Facebook-Kanal der Stadt unter www.facebook.com/badsodentaunus.