Böller und Raketen sind in der Nähe von Autos tabu
Im Zweifel haftet die Teilkasko
„Werden Böller und Raketen in der Silvesternacht ordnungsgemäß abgefeuert, dann ist die Gefahr für Schäden am Auto relativ gering“, erläutert Cornelius Blanke, Pressesprecher des ADAC Hessen-Thüringen. „Eine ausgebrannte Rakete, die direkt auf dem Autodach oder der Motorhaube landet, verursacht meist keine Schäden. Das gilt selbst für Cabrios mit Stoffverdeck.“
Fliegen Feuerwerkskörper jedoch aus kurzer Entfernung auf das Auto und brennen in direktem Kontakt ab, können Brand- und Schmauchspuren bis hin zu zerspringenden Scheiben die Folge sein. Für derartige Schäden haftet der „Absender“ des Geschosses. Kann der Verantwortliche nicht ermittelt werden, erstattet in der Regel die Teilkaskoversicherung Brand- und Explosionsschäden sowie kaputte Scheiben. Bei Vandalismus kommt nur eine Vollkaskoversicherung auf.
Allen, die auf Nummer sicher gehen wollen, rät Cornelius Blanke: „Parken Sie Ihr Fahrzeug in der Silvesternacht mit Bedacht, am besten in einer Garage oder in ruhigen Seitenstraßen. Parkmöglichkeiten in der Nähe von Großveranstaltungen bergen immer ein erhöhtes Risiko für Schäden.“
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