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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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Auffrischimpfungen ab sofort möglich

"PatientenForum" weist auf geänderte Corona-Impfverordnung hin

von Norbert Dörholt

(21.09.2021) Die geänderte Coronavirus-Impfverordnung ist am 1.9.2021 in Kraft getreten. Danach können jetzt Auffrischimpfungen durchgeführt werden. Darauf verweist die Geschäftsführerin des 11.000 Mitglieder zählenden Bundesverbands für Patienten- und Versicherteninteressen "Das PastientenForum " e.V. in Mainz, Mechtild Pfeiffer-Krahl, im neuen Infoblatt des Verbands "Aufgepasst & Hergehört".

Ab sofort ist eine Auffrischungsimpfung gegen das Conoavierus möglich, schreibt die Geschäftsführerin des Bundesverbands für Patienten- und Versicherteninteressen e.V. Mechtild Pfeiffer-Krahl im neuen Infoblatt des Verbands.
Foto: Pressestelle "Das PatientenForum" e.V.
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Die Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit, so schreibt Mechtild Pfeiffer-Krahl dort, sieht für die Auffrischimpfungen keine Einschränkungen auf bestimmte Gruppen vor. Alle Bürger, für die es einen zugelassenen Impfstoff gebe, hätten unabhängig von ihrem Versicherungsstatus Anspruch auf eine Auffrischimpfung.

Nach der geänderten Impfverordnung sollen die von der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut empfohlenen Abstände zwischen Erst.- und Folgeverordnung eingehalten werden. Der Mindestabstand zur ersten Impfserie beträgt mindestens sechs Monate. (info@das-patientenforum.de)