Letzte Aktualisierung: 17.04.2024
Arbeit von Frauen gerade während Corona mehr wertschätzen
DGB Frankfurt am Main kritisiert Beschluss auf Caritas-Bundesebene
von Ilse Romahn
(04.03.2021) Die Vorsitzende der DGB-Frauen Frankfurt am Main, Britta Brandau, kritisiert die jüngste Ablehnung eines bundesweit verbindlichen Tarifvertrags im Pflegebereich durch den kirchlichen Träger Caritas aufs Schärfste. Dieser bundesweit geltende Tarifvertrag mit rechtlich verbindlichen Mindestbedingungen würde das Lohnniveau nach unten absichern. Verlierer seien die rund 1,2 Millionen Beschäftigten in der Altenpflege.
„Es ist mir völlig unverständlich, dass die Caritas sich einerseits für die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen einsetzt, nun aber, wenn es ernst wird, deren Arbeitsrechtliche Kommission dies verhindert“, so Britta Brandau.
Frauen machten den Großteil der Beschäftigten in den sogenannten „systemrelevanten“ Berufen aus: Die Kassiererin, die Reinigungskraft, die Altenpflegerin, die Erzieherin und die Krankenschwester. Sie seien es, die Leben retten und anderen in der Pandemie weitgehend Normalität ermöglichen.
„Jetzt müssen sie feststellen: Nach dem Klatschen kommt die Klatsche“, stellt Britta Brandau fest. „Die Ablehnung eines solchen Tarifvertrages macht die Caritas nicht nur selbst unglaubwürdig, sie führt auch dazu, dass die Allgemeinverbindlichkeit verhindert wird. Faktisch profitieren von dieser Entscheidung diejenigen privaten Arbeitgeber, die das Personalproblem in der Altenpflege durch schlechte Löhne und miese Arbeitsbedingungen verursacht haben. Ausgerechnet mit dieser Handlungsweise macht sich der kirchliche Wohlfahrtsverband gemein“, so Brandau, und ergänzt: „Gleiches gilt für die Diakonie, die sich durch ihr Schweigen den Caritas-Beschluss zu eigen gemacht hat.“
Mit Blick auf den Internationalen Frauentag am 8. März will Brandau verdeutlichen, was aus gewerkschaftlicher Perspektive notwendig sei, um soziale und personenbezogene Dienstleistungen gesellschaftlich aufzuwerten: „Neben einer Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen müssen Arbeitsentgelte stets existenzsichernd sein, das Personal muss so bemessen sein, dass der Gesundheitsschutz der Beschäftigten sichergestellt ist und die Qualität der Arbeit nicht leidet. Insgesamt muss hier deutlich mehr investiert werden“, so Brandau abschließend.