Letzte Aktualisierung: 14.02.2025
Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre
von Adolf Albus
(22.01.2025) Das Bürgerbüro der Kreisstadt Hofheim am Taunus informiert gemäß Paragraph 42 Absatz 3 und Paragraph 50 Absatz 5 des Bundesmeldegesetzes die Einwohnerinnen und Einwohner der Kreisstadt über die Übermittlungssperren.
Diese Sperren kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner eintragen lassen, wenn er nicht möchte, dass seine Meldedaten an folgende Einrichtungen oder zu folgenden Zwecken weitergegeben werden:
Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Diese Datenübermittlung erfolgt zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über die Streitkräfte an eventuell zukünftig Freiwillige.
Übermittlungen von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern deren Familienangehörige
Übermittlungen von Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Wer der Übermittlung seiner Daten widersprechen möchte, kann den Antrag auf Übermittlungssperre im Bürgerbüro oder online auf www.hofheim.de stellen. Mit dem Antrag wird ohne Angabe von Gründen eine unbefristete Übermittlungssperre im Melderegister eingerichtet.