Letzte Aktualisierung: 08.02.2023
Anrecht auf eine Patientenquittung
Welche Leistungen werden zu welchen Kosten erbracht
von Norbert Dörholt
(24.01.2023) Als Mitglied der Gesetzlichen Krankenkasse erfährt man nicht automatisch, welche Leistungen der Arzt abrechnet und welche Kosten damit verbunden sind. Wenn man dies aber wünscht, kann man nach § 305 2 V von Arzt, Facharzt, Zahnarzt oder Krankenhaus eine Patientenquittung mit Kosten- und Leistungsinformationen in verständlicher Form erhalten. Darauf weist die Interessenvertretung für Patienten-&-Versicherte in ihrem neuen Infoblatt „Aufgepasst & Hergehört“ hin.
„Dabei haben Sie die Wahl: Lassen Sie sich vom behandelnden Arzt entweder direkt im Anschluss an die Behandlung oder nach Ablauf des Abrechnungsquartals eine Patientenquittung ausstellen“, schreibt dazu der Vorsitzende der Interessenvertretung für Patienten-&-Versicherte im Bundesverband für Gesundheit-&-Soziales, Manfred Pfeiffer. Für die quartalsweise schriftliche Unterrichtung werde eine Gebühr von einem Euro erhoben. Möchte man die Patientenquittung per Post zugeschickt bekommen, muss man die Versandkosten übernehmen.
„Zusätzlich können Sie nach § 305 1 V auch von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse auf Antrag Informationen über die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten erhalten“, erklärt Pfeiffer weiter. Auf der Patientenquittung finde man eine Aufstellung aller Leistungen und Kosten in übersichtlicher Form: „Damit können Sie besser nachvollziehen, welche Leistungen zu welchen Kosten Ihr Arzt erbracht hat.“