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Letzte Aktualisierung: 11.10.2024

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Anhörung zur Krankenhausreform im Bundestag: Stadtkämmerer Bergerhoff kritisiert Gesetzesentwurf

von Ilse Romahn

(30.09.2024) Die Krankenhausreform sollte langsam Fahrt aufnehmen, doch etliche Details sind weiterhin unklar – auch nach der jüngsten Anhörung am Mittwoch, 25. September, zum Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags.

Aus diesem Anlass erinnert Frankfurts Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff, der auch für die Kliniken zuständig ist, an die eigentlichen Ziele der Reform. „Ich kann alle Beteiligten nur dazu aufrufen, den Zweck der Krankenhausreform nicht aus dem Blick zu verlieren: die stationäre Versorgung in Deutschland effizienter und besser machen“, sagt Bergerhoff. Er bezweifelt aber, dass dies mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf erreicht werden kann.

„Wesentlich sind bei der Krankenhausreform aus meiner Sicht drei Aspekte: Entökonomisierung, Qualitätssicherung und Entbürokratisierung“, führt Bergerhoff dabei aus. „Das bedeutet im Einzelnen: Die Finanzierung der Krankenhausleistungen soll zu einem relevanten Anteil weitgehend unabhängig von der Leistungserbringung gesichert werden, weshalb eine Vorhaltevergütung eingeführt wird. Die flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung soll insbesondere durch die Festlegung und Fortentwicklung bundeseinheitlicher Qualitätskriterien für einzelne Leistungsgruppen gesichert werden. Und durch besseren Ressourceneinsatz soll das Krankenhauspersonal entlastet werden.“

Bergerhoff ist allerdings skeptisch, dass diese Kernpunkte mit dem derzeitigen Gesetzesentwurf erreicht werden können. Daher schließt er sich im Wesentlichen den Forderungen des Bundesrats an. In einer Stellungnahme vom vergangenen Juli hat das Gremium unter anderem eine grundlegende Überarbeitung der vorgesehenen Vergütungssystematik gefordert. Außerdem sollten bürokratische Mehrbelastungen und Doppelstrukturen abgebaut sowie Verfahrensabläufe der Krankenhausplanung berücksichtigt werden.

„Gegenwärtig ist beispielsweise noch völlig unklar, wie die Vergütungssystematik künftig konkret ausgestaltet und in der Praxis umgesetzt werden soll“, beklagt Bergerhoff. „Daher ist für mich fraglich, ob die geplante Vergütungssystematik überhaupt zu einer Verbesserung der finanziellen Lage der Krankenhäuser führen kann. Außerdem ist nicht ersichtlich, wie mit der Reform eine Entbürokratisierung erreicht werden könnte.“

Daher hofft er darauf, dass die Verfahrensabläufe der Krankenhausplanung im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden. Außerdem sollte das im Gesetzentwurf vorgesehene Verfahren erheblich entschlackt werden. Bergerhoff betont: „Nur so sehe ich eine Chance, dass die Krankenhausreform zu einem Erfolg wird und zu einer nachhaltigen Verbesserung der stationären Versorgung führt.“ (ffm)