Anforderungen der Stadt Frankfurt an E-Tretroller-Verleiher veröffentlicht
Sie stehen in den Startlöchern und wollen in Frankfurt E-Tretroller vermieten - internetbasiert, hip und gefährlich. „Mittlerweile haben sich bei mir neun Anbieter von elektrischen Tretrollern gemeldet, die ihren Dienst in Frankfurt anbieten wollen“, gibt Verkehrsdezernent Klaus Oesterling bekannt. Einige wollen nach eigenen Angaben mit 100 bis 200 Rollern anfangen, um die Anzahl langsam auf 2000 zu steigern, andere geben an, gleich mit 2000 bis 3000 Rollern Frankfurt fluten zu wollen.
„Wenn alle wirklich werden lassen, was sie ankündigen, haben wir bald fünf- bis zehntausend Roller in der Stadt stehen“, sagt Oesterling. Alle Anbieter werben bei der Stadt mit dem großen verkehrspolitischen Nutzen, den die Fahrzeuge haben sollen. Davon hält die Stadt aber nichts. „Es gibt, anders als in anderen Großstädten Deutschlands, in Frankfurt keine Erschließungslücken des öffentlichen Nahverkehrs. Es leuchtet mir nicht ein, wer aus verkehrlicher Notwendigkeit heraus für mehr als ein Euro einen Tretroller mieten sollte, um die paar Meter zur nächsten Haltestelle zu überwinden. Wenn sie gemietet werden, dann weil es Spaß macht. Das soll man aber dann auch so benennen, und nicht von Verkehrswende sprechen, wenn Lustgewinn gemeint ist“, sagt Oesterling
Die Stadt rechnet durch das bevorstehende massenhafte Auftreten der E-Tretroller mit erheblichem Konfliktpotential mit anderen Verkehrsteilnehmern. Die Verkehrsflächen der Stadt seien im Vergleich mit anderen deutschen Städten zu eng, um noch ein zusätzliches Verkehrsmittel aufzunehmen. Nach dem Entwurf der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung sollen die neuen Kraftfahrzeuge Radverkehrsanlagen nutzen müssen. „Dann haben wir Fahrräder mit 12 bis 17 Stundenkilometern, E-Tretroller mit 20 Stundenkilometern und E-Fahrräder mit 25 Stundenkilometern auf dem gleichen schmalen Weg. Das ist nicht gut, was sich der Bundesverkehrsminister ausgedacht hat“, meint Oesterling.
„Wir wollen aber niemandem den Spaß verderben, denn Spaß macht es bestimmt, mit den Rollern zu cruisen“, sagt Oesterling. „Um den Konflikten etwas vorzubeugen, habe ich ein Merkblatt für die Anbieter aufgesetzt, mit den Regeln, die in der Stadt gelten, aber auch mit den Wünschen, die die Stadt an die Anbieter formuliert. Schließlich gilt auch bei neuen Fahrzeugen Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung, die gegenseitige Rücksichtnahme.“ Die Anforderungen passen auf eine DIN-A4-Seite, die Stadt überreguliere hier wahrlich nicht. (ffm)