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Letzte Aktualisierung: 18.04.2024

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Anbau, Verkauf und allgemeine Gesetzeslage von Cannabis

Rechtsanwalt Gerald Assner im Interview

von Bernd Bauschmann

(30.01.2023) Zwei junge Männer standen wegen unerlaubten Handeltreibens mit größeren Mengen an Haschisch und Marihuana am 25. Januar 2023 vor dem Frankfurter Schöffengericht.

Symbolfoto
Foto: Pexels / Sora Shimazaki
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Am späten Nachmittag des 1. September 2022 wurden die beiden von der Frankfurter Polizei auf frischer Tat im Frankfurter Nordend ertappt. Einer hatte etwa 1 kg Haschisch und 2 kg Marihuana dabei, der andere gut € 10.000.-. Die Polizei wartete, bis Ware und Geld den Besitzer gewechselt hatten, dann schlug sie zu. Geld und Drogen wurden sofort sichergestellt, die Beteiligten vorübergehend festgenommen. Einer lebt in Frankfurt, der andere kommt aus München, beide haben als Kuriere gearbeitet. Deshalb wurden sie wegen Beihilfe zum illegalen Handel verurteilt. Der Anwalt des Müncheners, Gerald Assner, ebenfalls aus München, beantwortete uns einige Fragen zum aktuellen Thema der Legalisierung von Cannabis.

Wirkt sich die angekündigte Legalisierung von Cannabis jetzt schon auf die gerichtliche Praxis aus?
Gerald Assner: Ich meine schon, dass der Besitz von Cannabis vor allem in Großstädten nicht mehr so hoch gehängt wird wie früher. Etwas strenger geht es - nach wie vor - noch in den kleineren Städten zu, wie beispielsweise in Fürstenfeldbruck, Starnberg oder Augsburg. Dort steht man wohl eher auf dem Standpunkt, erst etwas zu verändern, wenn das neue Gesetz auch verkündet sein wird. Fälle wie der vorliegende mit 3 kg Haschisch/Marihuana werden sehr wahrscheinlich in dieser Legislaturperiode nicht legalisiert werden, aber durch die Legalisierung kleinerer Mengen wird sich die Sichtweise insgesamt verändern. Schließlich bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, den Besitz von Cannabis nicht mehr grundsätzlich als strafbar zu betrachten. Dies hat die Regierung mit der geplanten Legalisierung von Cannabis bereits jetzt erkennbar werden lassen.

Was passiert eigentlich, wenn der Besitz von Cannabis legal wird, aber die Tat bereits vorher war?
Gerald Assner: Sobald der Besitz von Cannabis legalisiert sein wird, muss ein anhängiges Strafverfahren eingestellt werden. Im Strafgesetzbuch ist in § 2 StGB geregelt, dass wenn das Gesetz, welches zur Tatzeit galt, vor der letzten Entscheidung geändert wird, das mildeste Gesetz anzuwenden ist. Dies heißt, dass im Strafrecht - anders als z.B. im Zivilrecht - die jeweils günstigste Gesetzeslage gilt. Es muss sich selbstverständlich dabei aber um eine Menge handeln, die von der Legalisierung umfasst ist. Wenn die Legalisierung mittelfristig bevorsteht, dann ist es sicherlich sachgerecht, dass man ein Verfahren durch Rechtsmittel hinauszögert, um dann noch den Vorteil der Legalisierung haben zu können. Der Vorteil kann auch noch in der Revisionsinstanz geschehen. Dies bedeutet, selbst wenn der Angeklagte in erster und zweiter Instanz verurteilt wurde, nun der Besitz von Cannabis legalisiert würde und die Menge, die er hatte, darunter fiele, dass dann das Strafverfahren noch in der Revisionsinstanz einzustellen wäre. Dies hätte zur Folge, dass er dann nicht mehr wegen des damaligen Besitzes belangt werden kann.


Foto und Quelle: Rechtsanwalt Gerald Assner
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Woran genau scheitert derzeit die angekündigte Legalisierung?
Gerald Assner:  Ja, diese Frage ist sicherlich berechtigt, bedenkt man, dass die letzte Bundestagswahl am 26. September 2021 war. Seitdem hat die Ampelregierung die zügige Legalisierung versprochen. Das sog. Eckpunktepapier des Gesundheitsministeriums hängt aber immer noch bei der Europäischen Kommission zur Prüfung, ob die geplante Legalisierung mit EU-Recht konform geht. Wie lange diese Prüfung noch dauert, steht in den Sternen ... aber wahrscheinlich will man eine Blamage wie bei der PKW-Maut verhindern ...

Wenn die Legalisierung Gesetz wird, gilt diese dann sofort oder wird es Klagen dagegen geben?
Gerald Assner: Die Legalisierung gilt dann sofort, eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen, wie von der CDU/CSU angekündigt, hätte keine aufschiebende Wirkung. Dies würde also bedeuten, dass die Legalisierung erstmal Gesetz ist und später das Bundesverfassungsgericht dazu Stellung nimmt. Wenn das Bundesverfassungsgericht die Regelung dann für verfassungsgemäß erachtet, bliebe es dabei; hielte das Bundesverfassungsgericht die Regelung für verfassungswidrig, so würde es dem Gesetzgeber höchstwahrscheinlich eine Frist vorgeben, innerhalb welcher die Gesetze dem Spruch des Gerichtes gemäß zu ändern wären.

... das Ganze bleibt also sehr spannend. Wir wünschen Ihnen weiterhin Alles Gute für Ihre anwaltliche Arbeit und danken für dieses interessante Interview.
Gerald Assner; Auch ich sage danke ... auf Wiedersehen.