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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Allgemeinverfügung für den Opernplatz

Betretungsverbot am Wochenende ab 00:00 Uhr

von Ilse Romahn

(24.07.2020) Sicherheitsdezernent Markus Frank hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die für den Bereich des Opernplatzes in der Zeit vom 24.07.2020 bis zunächst zum 06.09.2020, jeweils in den Nächten Freitag zu Samstag und Samstag zu Sonntag, Folgendes regelt:

1. Ab 00:00 Uhr bis 00:59 Uhr wird das Betreten nicht mehr gestattet. 
2. Ab 01:00 Uhr bis 05:00 Uhr gilt ein Aufenthaltsverbot. Alle dann noch auf dem Platz anwesenden Personen haben diesen unverzüglich zu verlassen.
3.  Ausgenommen von den Regelungen der Ziffern 1 bis 2 sind Personen mit Fahrzeugen, denen gem. § 35 StVO Sonderrechte (Rettungs- und Einsatzkräfte, Stadtreinigung u. ä.) eingeräumt werden. 
4.   Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1, 2 dieser Verfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziff. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet. Widerspruch und Anfechtungsklage haben somit keine aufschiebende Wirkung.

Stadtrat Markus Frank: „Mit dieser Verfügung zeigen wir den Krawalltouristen, dass es sich nicht lohnt, an einem Wochenende nach Frankfurt zu kommen, um Randale zu machen. Dies ist ein klares Signal der Stadt Frankfurt an diejenigen, die sich am Opernplatz treffen, dass wir in Frankfurt am Main keine Gewalt tolerieren. Wir freuen uns über alle Besucherinnen und Besucher, die sich an die Gesetze und Regeln von Sitte und Anstand halten. Halten Sie im Übrigen Abstand, vermeiden oder beseitigen Sie Müll, denken Sie daran, keinen Lärm zu machen und behandeln Sie die Ordnungskräfte mit Respekt.“

Umweltdezernentin Rosemarie Heilig ergänzte: „Zum letzten Wochenende ist fast alles gesagt. Wenn Polizei oder Rettungskräfte, die verletzten Menschen helfen wollen, angegriffen werden, ist das eine bodenlose Gemeinheit, die einer klaren Antwort bedarf. Ordnungsamt und Polizei haben in diesem Sinne geantwortet. Aber wir müssen auch kreativ nach vorne schauen. Und ich hoffe, dass wir gemeinsam mit der Clubszene Lösungen finden werden, das gesteuertes und organisiertes Feiern wieder möglich wird.  Vielleicht können wir uns mit Rücksicht und Verständnis für die jeweiligen Zwänge gemeinsam ein Stückchen der Normalität nähern. In aller Vorsicht, denn es wäre für alle künftigen Projekte bedauerlich, wenn jetzt was richtig schiefgehen würde“.

„Wir freuen uns über eine ungestörte Zusammenkunft friedlicher Personen auf den Plätzen der Stadt, werden aber konsequent sein in der Verhinderung und Unterbindung von Straftaten oder gar gewalttätigen Übergriffen auf Reinigungskräfte der FES, Angehörige der Rettungsdienste und der Feuerwehr oder gegen polizeiliche Einsatzkräfte. Dazu haben wir eine Besondere Aufbauorganisation (BAO) eingerichtet, mit einem umfassenden Einsatzkonzept und einer starken Polizeipräsenz an den relevanten Orten in der Stadt“, so der Polizeivizepräsident Dr. Walter Seubert. 

Stadtrat Markus Frank, Umweltdezernentin Rosemarie Heilig und Polizeipräsident Gerhard Bereswill hatten die Regelungen für den Opernplatz als Reaktion auf die Vorfälle am vergangenen Wochenende bei der Frankfurter Sicherheitskonferenz, an der auch Oberbürgermeister Peter Feldmann telefonisch aus dem Urlaub zugeschaltet war, verabredet und dies während der Pressekonferenz am Montag angekündigt. Die getroffenen Regelungen sind geeignet und verhältnismäßig gegenüber den von dieser Beschränkung betroffenen Personen, die in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit eingeschränkt werden. Der Geltungsbereich des Aufenthaltsverbotes ist räumlich und zeitlich auf ein Minimum reduziert. Die entstandenen Konflikte entwickelten sich zu fortgeschrittener Stunde, daher wird der Aufenthalt auf dem Platz nach 1:00 Uhr nicht mehr möglich sein. Damit der Opernplatz sich bis zu diesem Zeitpunkt langsam leeren kann, wird um 00:00 Uhr der Zugang zum Opernplatz untersagt. Dies gibt den anwesenden Personen die Gelegenheit, sich vom Opernplatz zu entfernen. Insbesondere die angrenzenden Gastronomiebetriebe sind von der Auflagenverfügung jedoch nicht betroffen, weil die Flächen der Sommergärten und damit der Zugang zu den Lokalen ausgenommen sind. Sie sind daher jederzeit erreichbar und keine Leidtragenden der Situation vor Ort.

Die Maßnahmen werden insgesamt selbstverständlich mit entsprechender Polizeipräsenz durchgesetzt.