Alkoholverbotszone rund um das Bad Sodener Weinfest
Der Konsum und das Mitbringen von alkoholischen oder alkoholhaltigen Getränken sind im Geltungsbereich dieser Allgemeinverfügung verboten. Der räumliche Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst die Parkanlagen Alter Kurpark und Neuer Kurpark und folgende Straßen, welche gleichzeitig den Geltungsbereich umgrenzen:
Paul-Reiss-Straße
Parkstraße zwischen Paul-Reiss-Straße und Dr.-Max-Isserlin-Straße
Dr.-Max-Isserlin-Straße
Kronberger Straße zwischen Dr.-Max-Isserlin-Straße und Königsteiner Straße
Kaiserstraße
Moltkestraße
Am Eichwald im Bereich des Neuen Kurparks
Salinenstraße zwischen Kronberger Straße und Jahnstraße
Am Bahnhof
Königsteiner Straße zwischen Am Bahnhof und Paul-Reiss-Straße
Ausgenommen sind folgende Bereiche:
Das Veranstaltungsgelände der Weintage im Alten Kurpark.
Das Veranstaltungsgelände Chorfestival im Neuen Kurpark gemäß beigefügtem Plan am 15.06.2019, von 15:00 Uhr bis 22:00 Uhr sowie am 16.06.2019, von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Diese Verfügung wird für den Zeitraum vom 07.06.2019, 12:00 Uhr bis 10.06.2019, 06:00 Uhr sowie vom 14.06.2019, 12:00 Uhr bis 16.06.2019, 06:00 Uhr befristet.