Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen - Straßenverkehrsamt geht neue Wege
Hierdurch haben auch insbesondere kleinere Abschleppunternehmen die Möglichkeit, an dem Verfahren teilzunehmen. Sollten Abschleppdienstleistungen wegen ordnungswidrig geparkter Fahrzeuge oder Sonderveranstaltungen erforderlich werden, wird die Vermittlungszentrale nach einem festgelegten System jeweils ein Abschleppunternehmen anfordern. Hierdurch wird sichergestellt, dass alle im Rhein-Main-Gebiet tätigen Abschleppdienstleister gleichberechtigt die Möglichkeit zur Erbringung ihrer Leistungen erhalten.
Die Stadt Frankfurt fordert derzeit durch eine eigene Vermittlungszentrale übergangsweise bereits die jeweiligen Abschleppdienstleister an, die sich für die Erbringung von Abschleppleistungen entsprechend registriert haben. Zur Zeit nehmen zehn Firmen aus dem Rhein-Main-Gebiet an diesem Verfahren teil. Mehrere Bundesländer, die Abschleppdienstleistungen über eine Vermittlungszentrale sehr erfolgreich organisieren, haben bereits gute Erfahrungen mit dieser Form der Vergabe gemacht. (ffm)