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Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

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Ab in den Urlaub? Aber (ver)sicher(t)

Tipps für die Wahl der richtigen Reiseversicherung

von Ilse Romahn

(19.05.2022) Die Tage werden spürbar länger, überall blüht es und der Wonnemonat Mai macht deutlich: Endlich kommt der Sommer – und damit auch der für viele langersehnte erste Urlaub nach zwei Jahren Pandemie. Laut einer Studie der Stiftung für Zukunftsfragen sind sich 57 Prozent der Deutschen sicher, 2022 in den Urlaub zu fahren. Im vergangenen Jahr lag die Zahl noch bei 30 Prozent.

Ab in den Urlaub? Aber (ver)sicher(t)
Foto: Getty Images / Abel Mitja Varela
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Damit die wohlverdiente Erholung nicht durch unvorhergesehene Ereignisse zum Fiasko gerät, sollte man sich entsprechend absichern. Wer glaubt, mit Flex-Tarifen von Reiseveranstaltern geschützt zu sein, irrt nämlich: Diese greifen häufig nur bis 14 Tagen vor Reisebeginn, doch genau in diesem Zeitraum finden statistisch die meisten Reiserücktritte mit den höchsten Stornokosten statt. Doch woher weiß der Verbraucher, welcher der beste und passende Schutz für die anstehende Reise ist? Was gilt es beim Abschluss zu beachten und reicht eine Kreditkarte mit Versicherungspaket für das eigene Reisevorhaben aus? Die ERGO Reiseversicherung gibt mit ihrer Reiseexpertin Birgit Dreyer Tipps, die bei der Entscheidungsfindung helfen.

Reiseversicherung = Reiseversicherung?
Generell lässt sich zwischen Stornokostenversicherungen (Reiserücktritt), Reiseabbruchsversicherungen, Reisekranken-versicherungen, Reisegepäckversicherungen und Reise-unfallversicherungen unterscheiden. Welche Versicherung sinnvoll ist, damit Urlauber im konkreten Fall weder über- noch unterversichert sind, hängt von der Art der Reise und dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis ab, weiß Birgit Dreyer: „Abenteuerlustige Urlauber, die etwa eine Rucksack-Reise durch die Anden planen, sollten beispielsweise unbedingt darauf achten, dass im Fall der Fälle auch Such-, Rettungs- und Bergungskosten abgesichert sind. Für einen Cluburlaub auf den Kanarischen Inseln ist das weniger wichtig. Eine Reisekrankenversicherung gehört jedoch immer ins Gepäck, das empfehlen auch Verbraucherschützer. Familien, die mit Kindern verreisen oder bei sehr teuren Reisen, sollte immer auch über eine Reiserücktrittsversicherung inklusive Reiseabbruchversicherung nachgedacht werden.“ Maßgeblich für die Berechnung der entsprechenden Versicherungspolice sind übrigens mehrere Faktoren, darunter die Gesamtkosten der Reise und das Alter der Reisenden.

Abgesichert durch die gesetzliche Krankenkasse?
Das Versichertenkärtchen gehört auf einer Reise innerhalb der EU auf jeden Fall ins Gepäck, denn die gesetzliche Krankenkasse trägt die Kosten für Behandlungen vor Ort – allerdings mit einigen Einschränkungen: Übernommen werden nur Kosten von festgelegten Vertragsärzten bis zu einem bestimmten Satz, der relativ schnell erreicht sein kann. Je nach Urlaubsland besteht zudem gegebenenfalls ein hoher Eigenanteil für gesetzlich versicherte Patienten. Kosten von privaten Ärzten oder Kliniken werden in der Regel gar nicht übernommen, bei einer Auslandskrankenversicherung dagegen können alle Kosten geltend gemacht werden. „Auch in unseren Nachbarländern wie Österreich oder Italien können schnell Kosten entstehen, die der Reisende selbst tragen muss obwohl er dachte, über seine EU-Krankenversichertenkarte abgesichert zu sein“, so ERGO-Reiseexpertin Birgit Dreyer. Bei Fernreisen, beispielsweise in die USA, wo Kosten für medizinische Behandlungen besonders hoch sind, kommt die Krankenkasse für keinerlei Kosten auf. Auch einen Krankenrücktransport, der immer „medizinisch sinnvoll“ und nicht nur „medizinisch notwendig“ sein sollte, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht – auch nicht innerhalb Deutschlands. Hier lohnt sich also eine Zusatzversicherung in jedem Fall. Alleine im vergangenen Jahr hat die ERGO Reiseversicherung 133 ihrer Kunden aus Deutschland sicher aus deren Urlaubsort nach Hause transportiert.
 
Die Versicherung bequem mit der Buchung abschließen?
Traditionelle Reisebüros, Online-Reisevermittler und Reiseveranstalter bieten Kunden häufig die Möglichkeit, direkt bei der Reisebuchung die entsprechende Reiseversicherung mitabzuschließen. Die Vorteile hierbei liegen klar auf der Hand: In wenigen Klicks ist die Versicherung hinzugefügt, es gilt an eine Sache weniger zu denken und man verpasst zudem keine Abschlussfristen. „Eine Reiseversicherung gleich zur Buchung hinzuzufügen, kann eine gute Möglichkeit sein, sich ohne viel Aufwand entsprechend abzusichern“, erläutert Birgit Dreyer. „Ich empfehle Reisenden jedoch, sich vorher zumindest umfassend darüber zu informieren, was die Versicherung abdeckt. Für alle, die mehrmals im Jahr verreisen bietet sich der Abschluss einer Jahresversicherung an. Dann muss man nicht bei jeder Reise erneut an den Reiseschutz denken. Und sie greift auch bei Tagesausflügen und Wochendendtrips.“

Abgesichert durch die Kreditkarte: Aber wogegen genau?
Einige Kreditkarten bieten bereits inkludierte Versicherungspakete an, unter denen sich auch Auslandskranken- oder Reiserücktrittsversicherungen befinden. Der Vorteil: Keine Zusatzkosten durch einen zusätzlichen Versicherungsabschluss. Wer denkt, mit seiner Kreditkarte bereits vollumfänglich für das Reisevorhaben abgesichert zu sein, dem empfiehlt ERGO-Reiseexpertin Birgit Dreyer jedoch einen genauen Blick in die Kreditkarten-Versicherungsbedingungen: „Zuallererst sollte geprüft werden, ob neben dem Karteninhaber auch die Familienmitglieder bzw. anderen Mitreisenden abgesichert sind – dies ist nämlich nicht zwangsläufig der Fall. Ebenfalls wichtig zu überprüfen: Wie hoch ist der Selbstbehalt im Schadensfall? Leistet die Versicherung in jedem Fall oder nur unter bestimmten Bedingungen, etwa bis zu einer bestimmten Maximal-Reisedauer?“ Häufig muss darüber hinaus beispielsweise der Hauptanteil der Reise mit der Kreditkarte bezahlt worden sein, damit die Reiseversicherung greift. Zudem ist der gesamte Reiseschutz in vielen Fällen weniger umfangreich, so dass etwa nur ein medizinisch notwendiger Rücktransport abgesichert ist, nicht aber einer, der medizinisch sinnvoll wäre. Da man sich zu Hause am besten von einer Krankheit erholt, wird man im zweiten Fall bereits zurückgeholt, wenn es der Reisemediziner als sinnvoll erachtet und der Betreffende transportfähig ist.
 
Wie immer gilt also: Wer sicher sein möchte, dass er gut abgesichert ist, sollte genügend Zeit für die Recherche aufwenden, um keine böse Überraschung zu erleben.

Weitere Informationen finden Sie unter www.ergo-reiseversicherung.de