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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Ab 28. Mai entfällt die 5-Quadratmeter-Regelung in der Gastronomie

von Ilse Romahn

(27.05.2020) Wirtschaftsdezernent Markus Frank freut sich: „Die Gastronomie ist eine Branche von großer Bedeutung für unsere Stadt und es ist eine große Erleichterung für unser Gastgewerbe, dass bereits ab Donnerstag die Regelung entfällt, dass nur eine Person je angefangenen 5 Quadratmetern Gastfläche zugelassen wird.

Madjid Djamegari, Vorsitzender der Initiative Gastronomie Frankfurt e.V.
Foto: Stadt Frankfurt / Wirtschaftsdezernat
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Die geöffneten Restaurants senden in diesen herausfordernden Zeiten wichtige Impulse für unser aller Lebensgefühl aus – wir haben in den letzten Wochen verspürt, wie sehr diese Farbtupfer und das kulinarische Verwöhnt-werden fehlen“.  

Auch Madjid Djamegari, Vorsitzender der Initiative Gastronomie Frankfurt e.V. ist erleichtert: „Wir sind glücklich darüber, dass unsere hartnäckigen Bemühungen um Abschaffung der 5qm-Regel erfolgreich waren und danken insbesondere den Verantwortlichen im Magistrat der Stadt Frankfurt für Ihre tatkräftige Unterstützung. Das und die großzügige Möglichkeit der Ausweitung der Außengastronomieflächen ermöglichen den Frankfurter Gastronomen den nächsten Schritt in Richtung eines betriebswirtschaftlich tragbaren Betriebes ihrer Gaststätten in dieser Zeit.“

Mit der neuen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (gültig ab 28.05.2020) muss zwar der Sitzabstand von 1,5 Metern weiterhin eingehalten werden. Dieser Mindestabstand gilt nicht zwischen Personen, die dem eigenen Hausstand angehören oder als Mitglieder eines weiteren Hausstandes mit den Erstgenannten zum Gaststättenbesuch verabredet sind.