Letzte Aktualisierung: 09.12.2024
41 Millionen Euro für Investitionen in Hessens Schulen
von Helmut Poppe
(01.11.2024) Mit den Schulbaudarlehen des Hessischen Investitionsfonds unterstützt Hessen die Schulträgerkommunen. Das Darlehenskontingent für die Stadt Frankfurt am Main beträgt 2.513.000 Euro und liegt leicht hinter dem Main-Kinzig-Kreis.
Im Jahr 2024 werden 41 Millionen Euro an Darlehen zur Verfügung gestellt. Finanzminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz hat die Kommunen jetzt über die diesjährige Förderung informiert.
Zitate von Finanzminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz:
„Es ist eine sichere Investition in die Zukunft: 41 Millionen Euro stellen wir den Schulträgerkommunen als Schulbaudarlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds zur Verfügung. Mit dem Geld können wichtige Bauprojekte in Hessens Schulen umgesetzt werden. Die Verantwortlichen vor Ort in den Kommunen wissen am besten, wofür das Geld ausgegeben werden sollte, und können frei entscheiden, welche Schulbauprojekte damit finanziert werden.“
„Mit den attraktiven Konditionen und vergleichsweise günstigen Zinssätzen sind die Schulbaudarlehen des Hessischen Investitionsfonds sehr beliebt und geben den Kommunen finanzielle Planungssicherheit. Dementsprechend haben fast alle berechtigten Kommunen angekündigt, das Darlehen in Anspruch nehmen zu wollen.“
Fragen und Antworten:
Was ist der Hessische Investitionsfonds?
Beim Hessischen Investitionsfonds handelt es sich um ein Sondervermögen des Landes, das bereits 1970 zur verstärkten Förderung kommunaler Investitionen zugunsten der hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise gebildet wurde. Über den Hessischen Investitionsfonds stellt das Land den hessischen Kommunen günstige Darlehen für Infrastrukturprojekte zur Verfügung. Dafür stehen in jedem Jahr drei Fördertöpfe mit unterschiedlichen Konditionen bereit, aus denen die Städte, Landkreise und Gemeinden Darlehen beantragen können.
Wer kann die Schulbaudarlehen des Hessischen Investitionsfonds in Anspruch nehmen?
Gefördert werden können der Landeswohlfahrtsverband Hessen, die 21 hessischen Landkreise, die fünf kreisfreien Städte (Darmstadt, Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden, Kassel) sowie die sechs kreisangehörigen Städte mit Schulträgerstatus (Kelsterbach, Rüsselsheim, Hanau, Gießen, Marburg und Fulda).
Welche Darlehensformen sind bei den Schulbaudarlehen des Hessischen Investitionsfonds möglich?
Für die Schulbaudarlehen können die Kommunen zwischen zwei Varianten wählen: Darlehen mit verkürzter Ansparzeit und Ratendarlehen. So können die berechtigten Kreise, Gemeinden und Städte das für sie passende Förderdarlehen auswählen, das zu günstigen Konditionen langfristig stabile Zinssätze garantiert.
Nach welchen Kriterien wurde das Kontingent der Schulbaudarlehen verteilt?
Das Kontingent der Schulbaudarlehen wurde antragslos und ohne weitergehende Kriterien oder Zulassungsvoraussetzungen anhand der endgültig festgesetzten Schlüsselzuweisungen 2024 und nach den Schülerzahlen auf die Schulträgerkommunen und den Landeswohlfahrtsverband Hessen verteilt. Bei einer ersten Bedarfsabfrage haben mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und dem Landeswohlfahrtsverband zwei Antragsberechtigte keinen Bedarf angemeldet. Die dadurch freigewordenen Darlehenskontingente wurden vor der endgültigen Zuweisung auf die übrigen Kommunen umverteilt.