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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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3G in der Stadtverwaltung und 2G im Badehaus Bad Soden

von Adolf Albus

(02.12.2021) Ab sofort gilt in allen Verwaltungsstellen der Stadt Bad Soden am Taunus die 3G-Regel. Das bedeutet, Bürgerinnen und Bürger müssen entweder geimpft, genesen oder getestet sein, wenn sie das Rathaus, das Bürgerbüro, die Verwaltungsstellen Königsteiner Straße 77 und Parkstraße 1 oder das Bürgerhaus in Neuenhain betreten möchten.

Das Standesamt im Rathaus öffnet zusätzlich wieder ein Servicefenster. Im kompletten Badehaus – also der Stadtbücherei, dem Stadtmuseum, der Stadtgalerie und dem KunstKabinett – gilt sogar die 2G-Regel (geimpft, genesen).

Grundsätzlich benötigen Kinder und Jugendliche, die ihr Testheft aus der Schule vorlegen können, sowie Kinder unter sechs Jahren bzw. Kinder, die noch nicht eingeschult sind, keinen Nachweis. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft oder getestet und auch nicht genesen sind, benötigen ein Attest vom Arzt.

Geeignete Nachweise über eine vollständige Impfung sind der gelbe Impfausweis oder das Impfzertifikat auf der Corona-Warn-App sowie der CovPass-App. Genesene benötigen einen Nachweis über einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 180 Tage (circa sechs Monate) zurückliegt. Getestete legen einen offiziellen Nachweis über einen Schnelltest vor, der nicht älter als 24 Stunden sein darf oder einen offiziellen Nachweis über einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Zusätzlich muss jeweils ein amtliches Ausweispapier im Original vorgelegt werden.

„Auch wir als Stadtverwaltung wollen unseren Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten und haben uns zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu entschieden, ab morgen die 3G-Regel in den Verwaltungsstellen sowie die 2G-Regel im Kulturzentrum Badehaus konsequent umzusetzen“, sagt Bürgermeister Dr. Frank Blasch.