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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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3G in der Stadtverwaltung Flörsheim

von Adolf Albus

(01.12.2021) Die Stadtverwaltung Flörsheim am Main hält ihre Türen für die Bürgerinnen und Bürger, die etwas im Rathaus zu erledigen haben, grundsätzlich offen. Besuche können ohne vorherige Terminvereinbarung zu den üblichen Öffnungszeiten erfolgen.

Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, die weder geimpft noch genesen sind, müssen seit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes vor einer Woche einen negativen Corona-Test nachweisen, um an ihren Arbeitsplatz zu gelangen. „Wir sind 3G, seien Sie es bitte auch“, sagt Bürgermeister Dr. Bernd Blisch und fordert die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, bei Besuchen der Verwaltung ebenfalls die 3G-Regel zu befolgen.

Blisch macht darauf aufmerksam, dass die Beschäftigten der Verwaltung den Immunisierungsstatus der Besucherinnen und Besucher kontrollieren dürfen. „Wer nicht geimpft, genesen oder getestet ist und kein unabweisbares oder unaufschiebbares Anliegen hat, kann im Zweifelsfall abgewiesen werden“, stellt der Bürgermeister klar.

Als Testnachweis werden ein maximal 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test akzeptiert.

Blisch bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die Regelung, „die dafür sorgen soll, den Verwaltungsbetrieb möglichst uneingeschränkt – aber auch sicher für die Beschäftigten sowie die Besucherinnen und Besucher – aufrechterhalten zu können“, so der Rathaus-Chef.