1. Vorsorgetag Main-Taunus-Kreis
Jeder Volljährige sollte in gesunden Tagen Vorsorge treffen - Infos zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
„Wer regelt meine Angelegenheiten, wenn ich es selber nicht mehr kann?“ Diese Frage ist für alle Altersklassen gleichermaßen relevant: Denn wenn ein Schicksalsschlag - zum Beispiel ein Unfall beim Sport oder im Verkehr, ein Sturz auf dem Weg oder im Haushalt, eine dementielle oder andere altersbedingte Erkrankung - den Lebenslauf von Jüngeren oder Älteren schlagartig verändert, treten schnell viele Fragen auf.
In der Geborgenheit von Familie sieht mancher vielleicht gelassener darauf, wenn mit dem Ehepartner, dem Kind oder den Kindern, dieser Eventualfall bereits abgesprochen wurde. Aber: Wurde das auch schriftlich festgehalten? Sonst können auch die Angehörigen im Ernstfall machtlos sein. Und was ist, wenn man alleinstehend, fern der Kinder oder gar mit der Familie verstritten ist?
Rechtzeitig und selbstbestimmt für sich sorgen
In der Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen eine Person zu ihrer medizinischen Versorgung wünscht und welche sie ablehnt – wenn sie bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall ihren Willen nicht mehr äußern kann. „Somit kann sie im Notfall die Angehörigen entlasten, bietet aber auch Klarheit für die Ärzte“, betont die Seniorenberaterin der Gemeinde Kriftel, Gabriele Kortenbusch.
Ideal ist, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu verbinden: Darin benennt der Formulierende eine Person des Vertrauens wie den Ehepartner, Kinder, Geschwister, Freund oder Freundin. Diese Person wird damit bevollmächtigt, stellvertretend für einen selbst zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen, wenn man selber dazu nicht in der Lage ist. Damit verhindert man auch, dass das Amtsgericht möglicherweise einen Fremden als rechtlichen Betreuer einsetzt. „Häufig wird auch übersehen, dass Eltern für ihre volljährigen Kinder ohne deren schriftliche Vollmacht keine Entscheidungen mehr treffen können“, meint Kortenbusch.
16. April, 13 bis 17 Uhr: „1. Vorsorgetag Main-Taunus-Kreis“ im Landratsamt
Sie weist auf eine wie sie findet äußerst wichtige Veranstaltung vom Main-Taunus-Kreis, „Paritätischem Betreuungsverein Frankfurt“ und dem Caritasverband Taunus hin: Beim „1. Vorsorgetag Main-Taunus-Kreis“ am Donnerstag, 16. April, im Landratsamt (Am Kreishaus 1-5) in Hofheim referieren der Krifteler Dr. Peter Ellefret, Rechtsanwalt und Notar, und Reinhold Reichert, Sozialarbeiter und Testamentsvollstrecker, über die Voraussetzungen und Grundlagen für eine rechtliche Vorsorge.
Schwerpunkte der Infoveranstaltung sind die Vorsorgevollmacht sowie die Patientenverfügung. Die Veranstaltung findet von 13 bis 17 Uhr statt. Neben den Vorträgen stellen sich die Betreuungsbehörde, die Seniorenberatung und der Pflegestützpunkt des Kreises vor. Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist nicht erforderlich. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Vordrucke für Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kann man bei Gabriele Kortenbusch im Krifteler Rathaus abholen. Die Seniorenberaterin kann auch Infos dazu und Hilfestellungen geben. Bitte vorher anmelden unter Telefon 06192/4004 26 oder gabriele.kortenbusch@kriftel.de.
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