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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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Überschwemmungsschaden am Auto

Das müssen Kasko-Versicherte jetzt wissen

von Ilse Romahn

(29.07.2021) Es ist eine Flutkatastrophe ungekannten Ausmaßes. Auch tausende Autos wurden durch Überschwemmungen in Folge des Starkregens in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Süddeutschland beschädigt oder zerstört.

Um die Vielzahl der Schäden möglichst schnell zu regulieren, startet die HUK-COBURG in dieser Woche mit Sammelbesichtigungen, bei denen beschädigte Fahrzeuge begutachtet werden und übernimmt im Bedarfsfall weitere organisatorische Tätigkeiten für ihre Kunden.

Sollte aufgrund der Überschwemmung ein Fahrzeug fahruntüchtig sein, holen beauftragte Dienstleister die Autos ab und bringen sie zur Besichtigung. Nachdem Sachverständige die jeweilige Schadenhöhe festgestellt haben, erfolgt die Regulierung oder es schließen sich weitere Maßnahmen an, bei der die HUK-COBURG ihre Kunden unterstützt, z.B. bei der Reparatur, oder Entsorgung des alten Fahrzeuges und bei der Wiederbeschaffung eines neuen Wagens. Ebenso übernimmt die HUK-COBURG die Abmeldung des Fahrzeugs, selbst wenn Dokumente oder Kennzeichen fehlen.

Grundsätzlich kommt in den allermeisten Fällen die Kfz-Teilkasko, die auch in der Vollkasko enthalten ist, für Kosten zur Beseitigung von Schäden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts des betroffenen Fahrzeugs auf. Im Gegensatz zur Wohngebäude- und Hausratversicherung sind Schäden durch Elementarereignisse wie Überschwemmung, Sturm oder Hagel in der Kasko automatisch mitversichert.

Das sollten Versicherte jetzt beachten
Kasko-Versicherte sollten ihren Schaden möglichst zeitnah und inklusive Fotos melden. Die HUK-COBURG empfiehlt dazu die Online-Schadenmeldung über huk.de und huk24.de. Nach erfolgter Meldung erhalten Betroffene einen Besichtigungstermin für eine Sammelbesichtigung in ihrer Nähe. Nachdem Sachverständige die jeweilige Schadenhöhe festgestellt haben, erfolgt die Regulierung oder es schließen sich weitere Maßnahmen an.

Bis zur Begutachtung im Rahmen der Sammelbesichtigung dürfen Versicherte Maßnahmen einleiten, um Folgeschäden zu vermeiden, wenn diese gefahrlos möglich sind und zur Minderung von Schäden am Fahrzeug beitragen. Dazu gehören zum Beispiel das Öffnen von Fenstern oder das Trocknen des Innenraumes mithilfe von Nasssaugern. Der Zustand des Fahrzeuges sollte vorher durch Fotos dokumentiert werden, ebenso wie gegebenenfalls die Maßnahmen selbst.

Die HUK-COBURG warnt davor, den Motor eines überschwemmten Autos selbst zu starten, da Motorschäden möglich sind. Auch kann es aufgrund von Schäden an der Bordelektronik zum unerwarteten Auslösen des Airbags kommen. Erste Fälle sind dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft, GDV, bereits bekannt.

https://www.huk.de/presse/nachrichten/aktuelles/ueberschwemm