Letzte Aktualisierung: 20.09.2024
"Organspende gesetzlich regeln!"
Patientenvertretung plädiert für die Widerspruchslösung
von Norbert Dörholt
(02.09.2024) Die Interessenvertretung Patienten-&-Versicherte IVPV unterstützt ebenso wie die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz die Einführung der Widerspruchslösung als gesetzliche Regelung der Organspende. Viele Patienten warten vergebens auf eine Spende und sterben.
"Die Familienmitglieder sind im Entscheidungsfall zumeist diejenigen, die stellvertretend für den Spender eine Entscheidung treffen müssen. Aus dieser generell emotional belastenden Situation, der Unkenntnis des Patientenwillens sowie Uneinigkeit in der betroffenen Familie resultiert regelhaft eine Ablehnung der Spende", schreibt dazu der Vorsitzende der Interessenvertretung Patienten und Versicherte IVPV Bundesverband für Gesundheit und Soziales Manfred Pfeiffer im neuen Newsletter "Aufgepasst und Hergehört".
Die Widerspruchslösung stellt eine nachhaltige Möglichkeit dar, die Zahhl der Organspenden in Deutschland zu erhöhen. Alle Menschen gelten dadurch als spendenbereit, es sei denn, sie haben im Vorfeld einer Organspende widersprochen. Pfeiffer: "Jeder muss sich mit dem Thema aktiv auseinandersetzen und final seinen individuellen Willen unzweifelhaft dokumentieren. Die Widerspruchslösung führt so zwangsläufig zum aufgeklärten und mündigen Bürger."