„Wer eine Aufgabe bestellt, muss sie auch finanzieren“
Kämmerer Bergerhoff bemängelt in Berlin Strukturdefizite der Kommunalfinanzierung
„Während sich die Finanzierungstruktur zwischen Bund, Land und den Kommunen in der Theorie nach dem Konnexitätsprinzip richtet, also derjenige bezahlen sollte, der auch bestellt, sieht die Realität leider anders aus. Aufgaben- und Finanzverantwortung klaffen im Alltag weit auseinander“, sagte Bergerhoff während einer Podiumsdiskussion im Rahmen des „Föderalen Forums“.
Als plastisches Beispiel nannte der Kämmerer die Transferaufwendungen für Soziales: „Wenn man für die Stadt Frankfurt zusammenrechnet, was wir allein für die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch aufwenden, und dem die Erträge aus Transferleistungen und aus Bundessteueranteilen gegenüberstellt, dann sind schon diese Pflichtaufgaben nicht abgedeckt. Für zusätzliche Leistungen der allgemeinen Verwaltung oder zur öffentlichen Daseinsvorsorge stehen dann aber keine Bundesmittel mehr zur Verfügung. Das müssen wir als Stadt dann über kommunale Steuern oder sonstige kommunale Erträge finanzieren“, bemängelte Bergerhoff. „Das ist sicher nicht im Sinne des Konnexitätsprinzips. Künftig sollte wieder gelten: Wer eine Aufgabe bestellt, muss sie auch finanzieren.“
Deshalb fordert Bergerhoff eine zeitgemäße Einnahmenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. „Angesichts der Herausforderungen der gesamtgesellschaftlichen Transformation wie der Verkehrs- und Energiewende ist hier eine Neuordnung dringend notwendig. Die Kommunen tragen den Hauptteil der Infrastrukturlasten und damit auch den Hauptteil der Transformationslasten. Wenn wir die Transformation gesamtgesellschaftlich wollen – und die Kommunen wollen sie ebenso wie Bund und Länder – dann müssen wir auch eine aufgabengerechte Finanzierung sicherstellen. Eine für die Kommunen auch extrem wichtige Frage ist die nach der Ausgestaltung von Förderung. Wir benötigen Programme, die auch angesichts der Realitäten vor Ort umsetzbar sind. Ansonsten muss es nicht verwundern, dass Fördermittel nur minimal oder gar nicht abgerufen werden.“
Bergerhoff wiederholte auch seine Kritik am Wachstumschancengesetz, das bereits vom Bundeskabinett, aber noch nicht von Bundestag und Bundesrat beschlossen ist: „Die Aussetzung der Mindestgewinnbesteuerung geht auf Kosten der kommunalen Finanzen. Daher schließe ich mich weiterhin der Position des Deutschen Städtetages an, wonach die sich aus dem Gesetzesentwurf ergebenden Belastungen aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren sind“, sagte er. „Die vom Bund beabsichtigte Konjunkturpolitik darf nicht indirekt von den Kommunen finanziert werden. Wenn so etwas beschlossen wird, muss den Städten und Gemeinden ein entsprechender Ausgleich gezahlt werden. Sonst wird unsere Handlungsfähigkeit weiter eingeschränkt.“ (ffm)