Letzte Aktualisierung: 02.10.2024
„Wärmewende“ in Griesheimer Mietshaus
von Ilse Romahn
(12.02.2024) Schnelle Hilfe durch aktive Mieterschutzakteure in der Stadt
Nach fast zwei Monaten behelfsmäßiger Beheizung durch elektrische Heizlüfter haben die acht Mietparteien eines Mehrfamilienhauses in Griesheim wieder eine funktionierende Heizung. Durch die konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem Mieterschutzverein „Mieter helfen Mietern“ und der städtischen Stabsstelle Mieterschutz konnte den Bewohnerinnen und Bewohnern zügig geholfen werden.
Der Mieterschutzverein „Mieter helfen Mietern“ vertrat eine Mietpartei im Haus rechtlich in diesem Zusammenhang. Um eine schnelle, konstruktive Lösung für die Bewohnerinnen und Bewohner herbeizuführen, bat der Verein die Stabsstelle Mieterschutz um Unterstützung. Die Vermieterin Vonovia hatte weder auf Schreiben der Mietenden noch des Mieterschutzvereins reagiert. Nach Einschalten der Stabsstelle Mieterschutz handelte das Immobilienunternehmen jedoch endlich: Fünf Arbeitstage später war die zentrale Heizungsanlage repariert und läuft nun wieder.
Weiterhin hat der Immobilienkonzern Vonovia der Stabsstelle Mieterschutz zugesagt, allen Betroffenen eine 50 prozentige Mietminderung für den Zeitraum des Heizungsausfalls vom 24. November 2023 bis zum 25. Januar 2024 zu gewähren. Auch die angefallenen Stromkosten für die Heizlüfter werden erstattet. Die Abwicklung will Vonovia direkt mit den Betroffenen klären und diese persönlich anschreiben. Die Mieterschutzakteure werden die Zusagen vonseiten Vonovia nachhalten und die Bewohnerinnen und Bewohner gegebenenfalls dabei unterstützen.
Kai Schönbach, Leiter der Stabsstelle Mieterschutz, sagt: „Wir sind froh, dass wir das Problem für die Mietenden so schnell lösen konnten. Das Beispiel zeigt auch die Bedeutung der unterschiedlichen Akteure im Bereich Mieterschutz.“ Allerdings rät der Jurist: „In dringenden und erheblichen Mängelfällen, wie dem Ausfall der Heizung, raten wir den Mietenden grundsätzlich dazu, ihre Rechte im Wege einer einstweiligen Verfügung gerichtlich durchzusetzen.“ Der schnelle Erfolg sei der kontinuierlichen Kommunikation der Stabsstelle Mieterschutz mit der Wohnungswirtschaft geschuldet. „Nach fast fünf Jahren Stabsstelle Mieterschutz haben wir zu einigen Vermietenden einen guten Draht bis in die Chefetage, was schnelle Problemlösungen ermöglichen kann“, berichtet Schönbach.
Das Team der Stabsstelle Mieterschutz des Amtes für Wohnungswesen steht allen Menschen in Frankfurt für ihre Fragen rund um Mietrecht und Wohnen zur Verfügung. Das Team ist telefonisch unter (069)212-37777 oder per E-Mail an mieterschutz.amt64@stadt-frankfurt.de zu erreichen. (ffm)