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Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

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„Corona Info-Tour“- Kundgebung in Frankfurt verboten

von Ilse Romahn

(19.11.2020) Das Ordnungsamt hat die für den 19.11.2020 auf dem Paulsplatz angemeldete Versammlung am 18.11.2020 verboten, insbesondere aufgrund der Erfahrungen durch die Querdenken69-Versammlung vom 14.11.2020 und der Erkenntnisse aus vorangegangenen Stationen der Tour.

Unter den angekündigten Rednern sind einschlägig bekannte Persönlichkeiten, die an bundesweiten Versammlungen im Kontext „Corona-Leugnung“ und von der Organisation „Querdenken“ beteiligt waren.

Das Rechtsgut der Versammlungsfreiheit ist ein hohes. Daher müssen gravierende Gründe vorliegen, um eine angemeldete Demonstration im Vorfeld zu untersagen. Bei der „Corona Info-Tour“ handelt es sich um Versammlungen, die die derzeit angeordneten Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus ablehnen. Im Kern werden das Infektionsgeschehen und die Notwendigkeit der einschränkenden Maßnahmen durch die Corona-Verordnungen der Bundesländer in Frage gestellt. Insbesondere das Einhalten von Mindestabständen und das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung wird sowohl von den Initiatoren der „Coronainfo-Tour“ als auch von einem Großteil der Teilnehmenden nicht akzeptiert und auch während der Versammlungen nicht umgesetzt. Bereits während der stattgefundenen Stopps in anderen Städten (z.B. Köln, Kempten, Bonn, Hannover) konnte festgestellt werden, dass sich die Versammlungsteilnehmer regelmäßig nicht an die jeweils vor Ort verfügten Auflagen hielten.

Darin sieht die Versammlungsbehörde in Frankfurt am Main eine Gefährdung für Versammlungsteilnehmer, Dritte oder eingesetzte Polizeikräfte und deren Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Unter Berücksichtigung des rasanten Anstiegs der Infektionszahlen ist das Infektionsrisiko, das von einer Versammlung ausgeht, aktuell nur beherrschbar, wenn konsequent das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung gefordert wird, wie dies in der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) festgelegt ist. Der für Frankfurt am Main ausgewiesene 7-Tages-Inzidenzwert liegt seit Ende Oktober konstant bei über 200, insofern ist es unabdingbar, die Verbreitung des Covid19-Virus zu verlangsamen. Aus diesem Grund wurden die Bestimmungen der CoKoBeV auch verschärft. Eine Versammlung, bei der nachgewiesenermaßen die Bestimmungen nicht eingehalten werden, konterkariert diesen Zweck. Bei der Abwägung zwischen dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nach Art. 8 und dem Grundrecht nach Art. 2 GG auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Gesundheit, überwiegt das öffentliche Interesse am Schutz der Bevölkerung vor der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus.

Stadtrat Markus Frank begrüßt diese Entscheidung unter den Eindrücken der Demonstration vom 14.11.2020: „Dieses Verbot ist die logische Konsequenz aus dem Verhalten bei diesen Versammlungen. Es ist nicht akzeptabel, die Gesundheit anderer unter dem Deckmantel der eigenen Freiheit zu gefährden. Man kann auch mit einer Mund-Nasenbedeckung seine Meinung im Rahmen einer Demonstration vortragen. Wenn man aber bedenkt, wie viele Menschen sich in ihren sozialen Kontakten aus Solidarität gegenüber Risikogruppen einschränken und die Abstands- und Hygieneregeln aus genau dieser Motivation heraus beachten, kann nicht geduldet werden, dass Maskenverweigerer mit ihrem Verhalten bewusst die Gesundheit anderer gefährden.“