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Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

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Zahl neuer Sozialgerichtsklagen 2018 auf neuen Höchststand von 25 700 Verfahren gestiegen

von Helmut Poppe

(03.07.2019) Außerordentlich hoher Anstieg der Krankenversicherungsklagen aufgrund Gesetzesänderung Zahl der neu eingereichten Sozialgerichtsklagen steigt 2018 um 28 Prozent 41 Prozent der neuen Verfahren sind Krankenversicherungsklagen 40 Prozent der erledigten Verfahren enden durch Zurücknahme der Klage

Bei den Hessischen Sozialgerichten wurden im Jahr 2018 knapp 25 700 Klagen neu eingereicht. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, waren das 5 600 oder 28 Prozent mehr als 2017 und rund 10 Prozent mehr als im bisherigen Rekordjahr 2011 (23 400). Maßgeblich für die außerordentlich hohe Zunahme war der sprunghafte Anstieg der Krankenversicherungsklagen.

Die Zahl der Krankenversicherungsklagen stieg im Vergleich zum Vorjahr auf das 2,5-fache auf knapp 10 500 neu eingereichte Verfahren. Hintergrund der Klagewelle ist eine Gesetzesänderung im Bereich des Krankenversicherungsrechts. Im Zuge der Einführung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes wurde die Verjährungsfrist für Forderungen der Krankenkassen gegenüber den Krankenhäusern rückwirkend von 4 auf 2 Jahre verkürzt. Daraufhin reichten die Krankenkassen vor dem Stichtag 9. November 2018 noch tausende Klagen ein. Die Zahl der im Jahr 2018 erledigten Klageverfahren stieg um 800 oder 4 Prozent auf 20 300. Unerledigt blieben am Ende des Jahres 2018 34 800 Streitigkeiten, 5 400 oder 18 Prozent  mehr als 2017.

Die meisten der neu eingereichten Klagen waren Streitigkeiten im Bereich des Krankenversicherungsrechts (41 Prozent). An zweiter und dritter Stelle rangierten Verfahren um Ansprüche aus Hartz-IV (SGB II, 19 Prozent) und zur Feststellung einer Behinderung (12 Prozent). Es folgten Streitigkeiten um die Rentenversicherung (10 Prozent) vor Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit (6 Prozent) und Leistungen der Unfallversicherung (4 Prozent). Die übrigen Streitigkeiten machten 8 Prozent aus. 

Von den im Jahr 2018 erledigten Verfahren (20 300) endeten 40 Prozent durch Zurücknahme der Klage und jeweils 12 Prozent durch angenommene Anerkenntnis und durch Endurteil. Jede zehnte Klage wurde mit einer übereinstimmenden Erledigungserklärung abgeschlosssen, 9 Prozent durch einen Instanz beendenden Gerichtsbescheid und 7 Prozent durch einen gerichtlichen Vergleich. Die übrigen 10 Prozent der Verfahren endeten auf andere Weise, meist durch Unterbrechung, Ruhen oder Aussetzung.

48 Prozent der im Jahr 2018 erledigten Verfahren wurden innerhalb eines Jahres abgeschlossen, darunter 17 Prozent innerhalb von 3 Monaten. 26 Prozent der Klagen hatten eine Verfahrensdauer von 1 bis 2 Jahren und weitere 26 Prozent waren erst nach 2 Jahren oder später abgeschlossen, darunter 5 Prozent mit einer Verfahrensdauer von mehr als 4 Jahren. (HSL)