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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Wohnungseinbrüche: „Mehr Ermittlungsbefugnisse!“

MdB Prof. Zimmer für Telekommunikations-Überwachung

von Norbert Dörholt

(23.05.2017)  Der Deutsche Bundestag hat am Freitag in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches bei Wohnungseinbruch beraten. Der Frankfurter CDU-Bundestagsabgeordnete Professor Dr. Matthias Zimmer unterstrich die Bedeutung des Vorhabens mit den Worten: „Die eigenen vier Wände sind ein höchstpersönlicher Rückzugsort, der eines besonderen Schutzes bedarf!“

MdB Prof. Zimmer fordert auch mehr Kompetenzen für die Ermittler.
Foto: CDU-Pressebüro
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„Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz und Unversehrtheit seiner Privatsphäre“, sagte Zimmer. „Einbrecher rauben den Betroffenen nicht nur Geld, Schmuck und Wertgegenstände, sondern auch das Sicherheitsgefühl, das ein Zuhause bietet. Die Opfer sind nach einem Wohnungseinbruch oft traumatisiert und verängstigt, weil ein Fremder in ihr persönlichstes Lebensumfeld eingegriffen hat.“

Der Gesetzentwurf sieht vor, Wohnungseinbrüche künftig härter zu bestrafen. „Wohnungseinbruch ist ein Verbrechen, für die das Gesetz künftig eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vorsieht“, erklärte Zimmer. „Zusätzlich wird der minderschwere Fall bei Wohnungseinbrüchen gestrichen. Mit der Strafverschärfung können Ermittlungsbehörden künftig auf bessere Ermittlungsmöglichkeiten zurückgreifen“ Zur Bekämpfung der meist organisierten Einbruchskriminalität sei auf Drängen der Union das Delikt „Wohnungseinbruch“ in den Katalog der Straftaten aufgenommen worden, für die die Vorratsdatenspeicherung zulässig sei. Leider habe der Koalitionspartner die Notwendigkeit einer Strafverschärfung für Einbruchskriminalität lange Zeit nicht eingesehen. Umso erfreulicher sei es, „dass unsere Beharrlichkeit die SPD vom gesetzgeberischen Handlungsbedarf überzeugen hat“, betonte Zimmer.

 Eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft solle Einbrecher künftig abschrecken. Zimmer: „Wir machen deutlich: Wer als Dieb in eine Wohnung einbricht, begeht eine schwere Straftat. Darüber hinaus wünschen wir uns als Unionsfraktion noch weitere Ermittlungsbefugnisse, um organisierten Einbrecherbanden das Handwerk zu legen. Dazu gehört die Telekommunikationsüberwachung bei Verdächtigen. Hier gibt es noch weiteren Gesprächsbedarf im laufenden Gesetzgebungsverfahren.“