Das Online-Gesellschaftsmagazin aus Frankfurt am Main

Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

Werbung
Werbung

Wiesmann: „Kein Wahlrecht unter 18!“

Die CDU Abgeordnete nennt den SPD-Vorschlag „anbiedernd“

von Norbert Dörholt

(12.03.2019) Zur Äußerung der SPD-Spitzenkandidatin für die Europawahl, Ministerin Katharina Barley, sich für ein Wahlrecht ab 16 Jahren einzusetzen, erklärte Bettina M. Wiesmann, Bundestagsabgeordnete für Frankfurt und Jugendpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion : „Ich bin sehr verwundert, dass Frau Barley als Juristin sich für ein allgemeines Wahlrecht für Jugendliche ab 16 Jahren einsetzt. Ich lehne dies ab!“

Die Frankfurter CDU-Bundestagsabgeordnete Bettina W. Wiesmann lehnt ein Wahlrecht ab 16 Jahren strikt ab.
Foto: CDU-Bundestagsfraktion
***

Es sei völlig in Ordnung und sogar wünschenswert, dass sich Jugendliche - wie auch Kinder - für ihre Interessen einsetzten, sagte Wiesmann. Hierfür gebe es schon jetzt zahlreiche Beteiligungsmöglichkeiten und sogar ein Wahlrecht, etwa zur Schülervertretung oder zu den Jugend- und Auszubildendenvertretungen. „Ein allgemeines Wahlrecht ist aber etwas völlig anderes: Es bedeutet nämlich, Verantwortung auch für Dinge zu übernehmen, von denen man nicht unmittelbar betroffen ist“, betonte sie. „ Wer aber noch längst nicht sein eigenes Leben selbstständig regeln kann, wie die allermeisten Sechzehnjährigen in Deutschland, der kann auch nicht für andere mitentscheiden.“

In Deutschland sei das allgemeine Wahlrecht mit der Volljährigkeit verbunden, so Wiesmann weiter. Sollten etwa Nicht-Volljährige über Volljährige entscheiden? Das mache keinen Sinn. Wenn aber die Volljährigkeit auf 16 Jahre mit herabgesetzt würde, bedeute das z.B. Heiraten mit 16, Wehrdienst mit 16, volle Geschäftsfähigkeit mit 16, Strafmündigkeit mit 16 und so weiter: „Das kann nicht unser Ziel sein: Jugendliche brauchen Zeit, um zu verantwortungsbewussten Mitbürgern heranzuwachsen.“

Und, so ergänzte die Familien- und Jugendpolitikerin: „Wer sich für besseren Schutz der Jugend z.B. über die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz einsetzt, gerade weil Kinder und Jugendliche ein erweitertes Schutzrecht genießen sollen, kann sie nicht auf der anderen Seite bereits mit 16 Jahren für volljährig erklären.“

Sie für die Aufnahme von eben diesen Kinderrechten in das Grundgesetz und werbe gerade für erweiterte Beteiligungsrechte dort, wo Kinder und Jugendliche unmittelbar betroffen seien und ihren Alltag mitregeln könnten. Das seien vor allem Mitwirkungen im Stadtteil oder auf kommunaler Ebene. Auch Jugendparlamente sollten nicht nur zum Spaß zusammenkommen, sondern Einfluss auf lokale Entscheidungen ausüben können. Das sei aktive Demokratie und fördere den Zusammenhalt unserer Gesellschaft viel besser als Vorschläge zur Herabsetzung des Wahlalters, die im Vorfeld von Wahlen zudem nach Anbiederung röchen.