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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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Welche bunten Ostereier darf man essen?

Verbraucherzentrale Hessen rät zu Eiern aus Bio- und Freilandhaltung

von Karl-Heinz Stier

(12.04.2017) Ob einfarbig, gepunktet oder marmoriert – zu Ostern sind bunte Eier für viele ein Muss. Anders als bei frischen Exemplaren müssen Anbieter bei gefärbten Eiern die Haltungsform und Herkunft nicht kennzeichnen. „Um an Ostern bunte Eier von glücklichen Hühnern auf den Tisch zu bringen, sind mit Naturfarben selbst gefärbte Eier aus Bio- oder Freilandhaltung eine gute Wahl“, so Andrea Schauff von der Verbraucherzentrale Hessen. Alternativ empfiehlt Schauff Bio-Ostereier, die immer mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet und mit Naturfarben gefärbt sein müssen.

Bunte Ostereier zum Genießen
Foto: Karl-Heinz Stier
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Die Pflicht zur Kennzeichnung der Haltungsform gilt nur für frische unverarbeitete Eier. Bei ihnen kann sich der Verbraucher bewusst zwischen Eiern aus Kleingruppen-Käfighaltung (entspricht der ersten Kennziffer „3“ im Erzeugercode auf dem Ei), Bodenhaltung („2“), Freilandhaltung („1“) oder ökologischer Erzeugung („0“) entscheiden.

Angabe zu Haltungsform und Herkunft darf bei bunten Eiern fehlen. Gefärbte Eier zählen zu den verarbeiteten Lebensmitteln. Bei ihnen können Käufer nicht erkennen, aus welcher Haltungsform der Hennen das Ei stammt. Einzig Bio-Eier sind über die Bio-Kennzeichnung immer zu erkennen – auch bunt gefärbt und in verarbeiteten Lebensmitteln.

Freilandeier sind zu Ostern Mangelware. Zu Ostern können Eier aus Freilandhaltung aufgrund der langanhaltenden Vogelgrippe im Handel knapp werden. Seit  Ausbruch im November 2016 mussten die Hühner in Hessen und anderen betroffenen Regionen Deutschlands im Stall bleiben. Trotzdem durften die betroffenen Legebetriebe ihre Eier zwölf Wochen lang ab Beginn der Stallpflicht weiterhin als Freilandeier verkaufen. Mittlerweile ist diese Frist abgelaufen. Betriebe mit Freilandhaltung müssen ihre Eier nun mit der Kennziffer 2 für Bodenhaltung kennzeichnen.

Bio-Eier sind von dieser Zwölf Wochen-Regelung für die Kennzeichnung ausgenommen, obwohl auch für Bio-Hennen die Stallpflicht gilt. Die Halter dürfen die Eier weiterhin als Bio-Eier handeln, denn für die Biohaltung gelten besondere Bestimmungen, die neben dem Auslauf im Freien, das Futter, den Arzneimitteleinsatz und die Bewegungsfreiheit betreffen.

Die Verbraucherzentrale fordert  transparente Kennzeichnung auch bei  Vogelgrippe. „Um Klarheit für Verbraucher zu schaffen ist eine verpflichtende, einheitliche Kennzeichnung für Bio- und Freilandeier ab Beginn der Stallpflicht erforderlich, die von der Lebensmittelüberwachung kontrolliert wird“, so Schauff. Dafür sollten die Eier oder der Eierkarton unverzüglich nach Verhängen der Stallpflicht mit einem gut sicht- und lesbaren Hinweis gekennzeichnet werden – entweder über eine Banderole um den Eierkarton oder auf einem Schild bei loser Ware. Der Wortlaut des Hinweises sollte vorgeschrieben sein, zum Beispiel: „Aufgrund einer wegen Vogelgrippe amtlich verordneten Stallpflicht seit (Datum einfügen) kommen diese Eier aus Bodenhaltung!"