Das Online-Gesellschaftsmagazin aus Frankfurt am Main

Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

Werbung
Werbung

Weitere Kostenentlastungen geplant

MdB Prof. Matthias Zimmer zum Umfang der Familienförderung

von Norbert Dörholt

(15.10.2018) Am Donnerstag fand im Bundestag die erste Lesung zum Familienentlastungsgesetz statt. Mit dem Gesetz sollen Familien sollen bis 2022 um fast 35 Milliarden Euro entlastet werden. Der Frankfurter CDU-Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Matthias Zimmer betonte hierzu, es gehe vor allem darum, Familien und die Mitte der Gesellschaft zu entlasten, und nannte detailierte Zahlen und weitere geplante Kostenentlastungen.

Der Frankfurter CDU-Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Matthias Zimmer kündigt weitere Kostenentlastungen an.
Foto: Deutscher Bundestag Pressestelle
***

"Rund 17 Millionen Kinder in unserem Land“, so Zimmer, „werden ab Juli 2019 jährlich 120 Euro mehr erhalten. Familien werden dadurch und auch durch den Ausgleich der kalten Progression jährlich um etwa zehn Milliarden Euro entlastet. Die Erhöhung des Kindergeldes und des steuerlichen Kinderfreibetrags zählen für die Union zu den wichtigsten familienpolitischen Maßnahmen dieser Legislaturperiode. Dabei ist uns wichtig, dass alle Familien profitieren und damit die Mitte der Gesellschaft entlastet wird.“

Bei nahezu allen Familien bilde das Kindergeld einen erheblichen Anteil am Haushaltseinkommen. So erhalte eine Familie mit drei Kindern künftig 618 Euro Kindergeld im Monat. „Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat Vertrauen in die Eltern und wir sind überzeugt, dass Eltern am besten wissen, wie sie das Geld gut für ihre Kinder ausgeben", sagte Zimmer.

Die auf den Weg gebrachten Entlastungen seien nur ein erster Schritt. „Eine weitere Steuerentlastung der Leistungsträger mit unteren und mittleren Einkommen ist nötig. So wollen wir das Kindergeld zum 1. Januar 2021 um weitere 15 Euro anheben“, kündigte Zimmer an. Parallel werde auch der Kinderfreibetrag weiter erhöht. Entsprechendes gelte für den Grundfreibetrag. Zimmer weiter: „Zudem haben wir bereits den Abbau des Solidaritätszuschlages für 90 Prozent der Soli-Zahler ab 2021 fest im Koalitionsvertrag vereinbart. Wir müssen darüber hinaus prüfen, ob wir über den Koalitionsvertrag hinaus beim Solidaritätszuschlag schneller und umfänglicher entlasten.“