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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Wahlhelfer in Flörsheim gesucht

von Adolf Albus

(16.08.2017) Ohne die Unterstützung zahlreicher ehrenamtlicher Wahlhelfer ist die Durchführung einer Wahl nicht möglich. Für die Bundestagswahl werden in Flörsheim am Main etwa 200 ehrenamtliche Wahlhelfer benötigt.

Zu ihren Aufgaben gehören die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses. Als Entschädigung wird ein Erfrischungsgeld gezahlt.

Bei der Tätigkeit als Wahlhelfer handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, zu deren Übernahme jeder Wahlberechtigte verpflichtet ist. Sie kann nur aus einem wichtigen Grund abgelehnt werden. Dennoch wird versucht, alle Wahlvorstände mit Freiwilligen zu besetzen.

Wahlhelfer müssen wahlberechtigt sein. Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116, Absatz 1, des Grundgesetzes ist, das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und nicht nach Paragraf 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wer bisher noch nicht als Wahlhelfer eingesetzt war und Interesse an der Mitwirkung als ehrenamtlicher Wahlhelfer hat, kann sich beim Ordnungsamt (Wahlbüro), Rathausplatz 2, Zimmer 004, Telefon (06145)955-120 und -121, E-Mail ordnungsamt@floersheim-main.de, melden. Dort werden die persönlichen Daten entgegengenommen.