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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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Von A wie Abfall bis Z wie Zelten: ,Vom Umgang mit Frankfurts grünen Oasen‘

Info-Flyer und neue Grünanlagensatzung liegen vor

von Ilse Romahn

(24.04.2018) Grün, frisch und informativ: Das ist der neue Flyer, den das Frankfurter Grünflächenamt jetzt zum Start der Freiluftsaison in den Parks und Grünanlagen wieder herausgibt: „Damit Sie Frankfurts Grünanlagen richtig genießen können. Kleine Anleitung für den Umgang mit grünen Oasen“ ist der Titel des Flyers.

Ab Donnerstag, 10. Mai, gibt es ihn beim Grünflächenamt, in den Stadtteilbüchereien und beispielsweise auch bei der Bürgerberatung. Außerdem kann der Flyer dann von der Internetseite des Amtes unter http://www.gruenflaechenamt.stadt-frankfurt.de heruntergeladen werden.

Auf zwölf Seiten geht es um die grünen Rückzugsorte der Frankfurterinnen und Frankfurter und um ihren Umgang mit dem Grün vor ihrer Haustür. In Kurzform erklärt der Flyer, was geht und was nicht geht in den 45 Parks, den vielen Grünanlagen, auf den etwa 420 Spielplätzen, den zehn Fitnessanlagen, 86 Bolzplätzen und acht Waldspielparks. Auf Liegewiesen lässig Sonnenbaden, das geht zum Beispiel. Grillen auch, in dafür ausgewiesenen Bereichen Hunde toben lassen, das geht selbstverständlich auch. Aber eben nur auf den Auslaufplätzen. Was zum Beispiel aber nicht geht, ist den Hundekot liegenzulassen. Auf frischer Tat ertappt zu werden, das kann den Hundehalter oder die Hundehalterin bis zu 180 Euro kosten. Auch darüber gibt der Flyer Auskunft. Vieles ist bekannt, manches neu: Nicht erlaubt sind jetzt auch Alkohol und das Rauchen auf den Kinderspielplätzen, Graffitis oder an Bäume gepinnte Zettel. Kurz: Erlaubt ist im Wesentlichen alles, was andere Parkbesucherinnen und - Besucher, Pflanzen oder Tiere nicht stört, gefährdet oder schädigt. Außerdem hält der Flyer Kontaktdaten und Links parat, etwa wo Grillplätze sind oder wie und wo man eine Veranstaltung in den Grünanlagen anmelden kann.

Grundlage für den neuen Flyer ist die überarbeitete und ergänzte Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt. Sie tritt zum 10. Mai in Kraft und regelt von A wie Abfall und Z wie Zelten alles, was in öffentlichen Grünanlagen nur mit Genehmigung oder überhaupt nicht erlaubt ist und deshalb eine Ordnungswidrigkeit ist. „Alle möchten und sollen sich wohlfühlen in unseren Grünanlagen. Eigentlich regelt die Satzung nur, was selbstverständlich sein sollte“, sagt Umweltdezernentin Rosemarie Heilig: „Ich mache keinen Lärm, ich räume meinen Müll weg, ich nehme meinen Hund an die Leine und mache kein offenes Feuer“. Wenn alle sich an die Regeln halten, so Heilig, sei erstens ein rücksichtsvolles Miteinander in den Parks möglich und zweitens reduzieren sich vielleicht auch die Kosten, die Frankfurt aktuell für die Beseitigung von Müll in den Grünanlagen ausgeben muss: Diese sind mittlerweile auf 3,1 Millionen Euro angestiegen.

Die Grünanlagensatzung liegt samt Grünanlagenverzeichnis und Übersichtslageplan in der Zeit vom 25. April bis 9. Mai 2018 beim Magistrat der Stadt Frankfurt am Main im Stadtplanungsamt, Kurt-Schumacher-Straße 10, im Atrium, montags, dienstags, donnerstags und freitags, in der Zeit von 7.10 Uhr bis 15.40 Uhr, sowie mittwochs von 7.10 Uhr bis 19 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.