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Letzte Aktualisierung: 17.04.2024

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Viele Sommergärten ohne Erlaubnis

Stadtpolizei kontrolliert Sondernutzungen im öffentlichen Raum

von Ilse Romahn

(02.08.2019) Für gastronomische Betriebe ist es lukrativ, für Fußgänger oftmals ein Ärgernis – Sommergärten im öffentlichen Raum. Wer sitzt nicht gerne bei sommerlichen Temperaturen bei einem Glas Rotwein im Lieblingsrestaurant um die Ecke und am besten noch unter freiem Himmel. Wenn sich Gastronomen aber nicht an die Regeln halten, wird es problematisch.

Sommergärten sind nicht nur für Restaurantbetreiber ein gewinnbringendes Geschäft, sondern finden auch bei vielen Besuchern große Beliebtheit. Die Voraussetzung hierfür ist eine Sondernutzungserlaubnis, ausgestellt durch das Amt für Straßenbau und Erschließung. Ärgerlich wird es dann, wenn öffentlicher Raum ohne Erlaubnis in Beschlag genommen wird oder genehmigte Sommergärten größer ausfallen als erlaubt. Um dies zu verhindern, kontrolliert die Stadtpolizei des Ordnungsamtes Sommergärten im öffentlichen Raum hinsichtlich ihrer Zulässigkeit.

Das Ergebnis der Kontrollen, alleine in der letzten Woche: Vier Sommergärten ohne Erlaubnis und sechs überbaute Sommergärten, die überwiegende Zahl davon auf der Berger Straße in Bornheim.

Gegen die Betreiber der Restaurants wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und der sofortige Ab- beziehungsweise Rückbau angeordnet.

Ordnungsamtsleiter Jörg Bannach zeigt sich entschlossen: „Öffentlicher Raum ist für jeden da. Wir werden es im Sinne der Allgemeinheit nicht dulden, dass Gastronomen ohne Erlaubnis und zu Lasten der Menschen, die diesen Raum auch nutzen möchten, öffentliche Flächen in Beschlag nehmen. Hiergegen gehen wir vor und werden auch in den kommenden Wochen – gerade bei dem anhaltend schönen Wetter – Sommergärten überprüfen.“ (ffm)