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Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

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Verzicht auf Übergangsregelung für Pflegekräfte kostet Tausende von Fachkräften

von Helmut Poppe

(02.08.2019) Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste: Bundesländer sollen Vorbild Hessen folgen und Pflegehelfer auch im Jahr 2020 in die Fachkraftausbildung aufnehmen

Mit einem klaren Ziel vor Augen starten zahlreiche Altenpflegehelferinnen und -helfer in diesen Tagen in ihre weitere Ausbildung zur Altenpflegefachkraft: Wer bereits das einjährige Examen abgelegt hat, kann direkt in das zweite Jahr der Fachkraftausbildung einsteigen. Als Fachkräfte können sie dann Verantwortung in der Pflege älterer und hilfebedürftiger Menschen übernehmen und sich ein Leben lang auf einen abwechslungsreichen und sicheren Job verlassen.

"Nach unseren Informationen kommen jährlich bundesweit rund 4.000 dieser motivierten Kräfte aus der Helferausbildung in die verkürzte Fachkraftausbildung. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Nachwuchssicherung in der Pflege. Es ist unverantwortlich, dass die meisten Bundesländer diesen Umstieg im nächsten Jahr nicht ermöglichen. Dadurch verlieren diese Länder einen ganzen Jahrgang", kritisiert der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) Bernd Meurer. Wegen der Umstellung auf die generalistische Pflegeausbildung zum 1. Januar gibt es 2020 noch keine zweiten Ausbildungsjahre nach dem neuen Modell und ein Umstieg in die noch laufende bisherige Ausbildung bedarf einer landesrechtlichen Übergangsregelung. Bisher haben dies nur Hessen, das Saarland, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg ermöglicht.

"Wir reden hier nicht von Einzelfällen. In einigen Bundesländern wechselt mehr als die Hälfte aller einjährig examinierten Pflegehelfer in die Fachkraftausbildung", rechnet Meurer vor. Nach dem Verband vorliegenden Daten gingen damit bundesweit 4.000 künftige Fachkräfte verloren, die noch einmal völlig von vorn an-fangen müssen und im besten Fall ein Jahr später fertig werden. "Diese Zeit haben wir nicht. Die Bundesländer verschenken tausende Pflegefachkräfte und wir erwarten, dass schnell überall Übergangsregelungen geschaffen werden. Was in vier Ländern klappt, kann in den zwölf anderen nicht unmöglich sein."

Wie es gehen kann, zeigt Hessen, das als erstes Bundesland das vom bpa auf-gezeigte Problem gelöst und einen unkomplizierten Einstieg der examinierten Hilfskräfte in die im Jahr 2020 noch laufenden zweiten Ausbildungsjahrgänge der bisherigen Altenpflegeausbildung ermöglicht hat. Davon profitieren auch diejenigen Azubis, die jetzt ihre einjährige Hilfskraftausbildung beginnen und in einem Jahr dann die Entscheidung für eine weitere Fachkraftausbildung treffen können.

Für das jetzt beginnende Ausbildungsjahr gibt es in einigen privaten stationären Einrichtungen und ambulanten Pflegediensten noch freie Ausbildungsstellen. Bei Interesse bieten diese ortsnahe Ausbildungsplätze mit sicheren beruflichen Perspektiven und einer guten Ausbildungsvergütung.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 11.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 335.000 Arbeitsplätze und circa 25.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei etwa 26,6 Milliarden Euro.