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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Verbraucher auf Augenhöhe mit Unternehmen

MdB Matthias Zimmer zum Thema Musterfeststellungsklagen

von Norbert Dörholt

(20.06.2018) Der Bundestag hat jetzt die Möglichkeit von Musterfeststellungsklagen beschlossen. Der Frankfurter CDU-Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Matthias Zimmer erklärte dazu, dies sei „ein guter Tag“ für die Verbraucher: „Damit setzen wir den Koalitionsvertrag wie vereinbart zügig um, damit auch die geschädigten Dieselkunden das Instrument für die Rechtsdurchsetzung ihrer Ansprüche nutzen können. Die in diesen Fällen bis zum Jahresende 2018 drohende Verjährung kann somit bis zur Klärung verhindert werden.“

Mit der Musterfeststellungsklage bringe man die Verbraucher auf Augenhöhe mit den Unternehmen. Zimmer: „Wir geben Betroffenen von Schadensfällen, die eine Vielzahl von Verbrauchern betreffen, ein Rechtsschutzinstrument an die Hand, mit dem sie kostenlos die entscheidenden Vorfragen ihrer Ansprüche klären lassen können.“ Die Musterfeststellungsklage eigne sich nicht als Geschäftsmodell für unseriöse Verbände oder Großkanzleien, bei dem es um Honorare oder andere Gewinnabsichten geht: „Das war uns wichtig! Deshalb haben wir für eine Klagebefugnis klare Voraussetzungen für die Verbände definiert; so müssen die Verbände auch Transparenz herstellen in Bezug auf ihre Finanzierung. Abmahnvereine können so rechtzeitig erkannt werden.“

Die Union habe darüber hinaus durchgesetzt, dass kleine und mittlere Unternehmen indirekt von der Musterfeststellungsklage profitieren. „Kleine Unternehmen haben die Möglichkeit, ihre eigene Klage auszusetzen, bis in einem parallel laufenden Musterfeststellungsverfahren entschieden worden ist. Damit können zum Beispiel auch kleine Handwerksbetriebe indirekt vom Musterfeststellungsurteil als Präzedenzurteil profitieren“, sagte Zimmer.