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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Teekanne darf nicht mit Schlank und Fit werben

Verbraucherzentrale Hessen gewinnt Rechtsstreit

von Karl-Heinz Stier

(14.01.2019) Einen Kräutertee ohne Belege als „Schlank & Fit“ zu bezeichnen, ist aus Sicht der Verbraucherzentrale ein unzulässiges Gesundheitsversprechen. Das Landgericht Düsseldorf stimmte der Sichtweise zu und verurteilte die Firma, den weiteren Verkauf zu unterlassen.

Schlank und fit zu sein, steht in unserer Gesellschaft hoch im Kurs. Eine Kräuterteemischung, die mit ihrem Namen, der Abbildung einer jungen Sport treibenden Frau und einem Wohlfühlversprechen der Tennisspielerin Steffi Graf genau das verspricht, ist daher für viele attraktiv. „Wir befürchten, dass Kunden den Tee als gesundheitlich besonders wertvoll ansehen und eher zugreifen. Deshalb gehen wir gegen derartige Bezeichnungen vor“, sagt Kerstin Wolf, Referentin für Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Hessen

Lebensmittelhersteller dürfen nach der europäischen Health Claims Verordnung nicht nach eigenem Belieben mit gesundheitsbezogenen Angaben werben. Nur zugelassene Aussagen sind erlaubt, alle anderen verboten. Weder für die Kräuterteemischung noch für ihre Zutaten wie Mate, Brennessel oder Minze war das der Fall. Das Landgericht schloss sich der Auffassung der Verbraucherzentrale an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Teekanne hat Berufung eingelegt.

„Als Verbraucher sollten Sie sich nicht zu sehr auf Werbung mit Gesundheitsvorteilen verlassen. Wenn Sie fragwürdige Produkte finden, nehmen sich die Verbraucherzentralen gerne Ihren Beschwerden an“, so Kerstin Wolf. Mit Beschwerden über die Kennzeichnung und Werbung für Lebensmittel können sich Verbraucher an das Portal lebensmittelklarheit.de wenden. Wer sich über die Werbung für Nahrungsergänzungsmittel beschweren möchte, wendet sich an klartext-nahrungsergaenzung.de.

Über das Produkt hatte sich eine hessische Verbraucherin bei der Verbraucherzentrale Hessen beschwert. Die Aufmachung des Produktes überprüfte die Verbraucherzentrale im Rahmen der Gemeinschaftsaktion „Verbraucherinformation Health Claims“, gefördert vom Bundesministerium für Lebensmittel und Ernährung.