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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Stadtrat Schneider sieht die Position der Stadt durch den jüngsten Beschluss des Landgerichts Frankfurt bestätigt

von Ilse Romahn

(24.03.2017) Stadt Frankfurt kann Zwangsvollstreckung zur Räumung und Herausgabe von Stallungen auf dem ehemaligen Rennbahnareal fortsetzen

Die 15. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt hat mit Beschluss vom 21. März einen Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung zur Räumung und Herausgabe eines Stallgebäudes auf dem ehemaligen Rennbahnareal zurückgewiesen. Dies versetzt die Stadt in die Lage, die bereits eingeleitete Zwangsvollstreckung fortzusetzen und die Stallungen wieder in Besitz zu nehmen.

Die zwei bisherigen Nutzer des Stallgebäudes hatten sich gegen die Räumung und Herausgabe zur Wehr gesetzt und die Einstellung der Vollstreckung beantragt. „Es geht voran“, äußert sich Stadtrat Schneider zufrieden. „Dieser Beschluss lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Im Übrigen geht er in seiner Bedeutung auch über diesen Fall hinaus, der nur eine kleine Teilfläche des ehemaligen Rennbahngeländes betrifft. Die Kammer sieht nämlich – anders als der 2. Senat des Oberlandesgerichts – keine Anhaltspunkte dafür, den Mietaufhebungsvertrag wegen eines Verstoßes gegen § 138 BGB (Sittenwidrigkeit) als unwirksam anzusehen und räumt dem Berufungsverfahren, wenn überhaupt, dann nur geringe Chancen ein.“

Die Vollstreckung wird nun umgehend fortgesetzt. Zu Wochenbeginn hat die Stadt zudem aus Sicherheitsgründen den ehemaligen Golfplatz auf dem Rennbahngelände absichern lassen und einen Befangenheitsantrag vor dem Oberlandesgericht gegen die Richterin im Berufungsverfahren in einem weiteren Rechtsstreit gestellt.

Am 5. Mai treffen sich Stadt und Rennclub das nächste Mal vor dem Oberlandesgericht. „Ein weiterer wichtiger Schritt“, so Schneider. „Ich hoffe sehr darauf, dass wir in der Folge dann endgültig die ehemalige Rennbahn wieder in Besitz nehmen und das Gelände wie geplant und vertraglich vereinbart an den Deutschen Fußballbund übergeben können.“