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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Stadtpolizei kontrolliert Wettbüros

Sicherheitsdezernent Markus Frank: „Viele Betriebe halten sich nicht an geltendes Recht“

von Ilse Romahn

(17.12.2018) In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch hat die Stadtpolizei des Ordnungsamtes, unter der Leitung von Stadtpolizeichef Matthias Heinrich und in Begleitung von Sicherheitsdezernent Markus Frank, im großen Stil Frankfurter Wettbüros kontrolliert. Hintergrund ist die Steuerpflicht der Wettannahme in Wettbüros bei gleichzeitiger Livesportübertragung.

Illegales Glücksspiel im Hinterzimmer: Markus Frank und der Leiter der Stadtpolizei, Matthias Heinrich, neben sichergestelltem Spielgerät
Foto: Stadt Frankfurt / Ordnungsamt
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 Im Auftrag des Kassen- und Steueramtes wurden die Fußball-Champions-League-Übertragungen am Dienstagabend genutzt, um zu überprüfen, ob in den Wettbüros Livesportwetten abgegeben werden können. Das Ergebnis ist erschreckend. Nur 5 von 30 kontrollierten Betrieben arbeiten beanstandungsfrei, wobei in acht Wettbüros Livesportübertragungen mit Wettannahme angeboten wurden. In 13 Fällen wurden Sportwettterminals ohne den notwendigen Aufstellerhinweis gefunden. Sechs Automaten aus vier Betrieben wurden sichergestellt und ein Betrieb mangels verantwortlicher Person vor Ort geschlossen und versiegelt. Darüber hinaus wurden Verstöße gegen den Jugend- und Nichtraucherschutz sowie fehlende Preisauszeichnungen festgestellt. In drei Fällen wurden Waffen in Form von Messern, Pfeffersprays und einem Baseballschläger in Thekenbereichen aufgefunden und ebenfalls sichergestellt. 23 Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet und zeitnahe Nachkontrollen angekündigt. Die Untersuchungen des Kassen- und Steueramtes in Bezug auf möglicherweise vorenthaltene Wettaufwandsteuer in acht Fällen dauern an.

Die Stadt Frankfurt am Main erhebt seit dem 1. Juli dieses Jahres eine Wettaufwandsteuer als örtliche Aufwandsteuer. Die Steuer wird für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Wettbüros, die neben der Annahme von Wettscheinen auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglichen, erhoben. Die Wettaufwandsteuer beträgt 3 Prozent des Brutto-Wetteinsatzes der Wettenden ohne jegliche Abzüge und ist vom Betreiber des Wettbüros zu entrichten.

Sicherheitsdezernent Markus Frank zeigt sich besorgt über das Ergebnis der Maßnahme: „Viele Betriebe halten sich nicht an geltendes Recht. Wenn nur 5 von 30 kontrollierten Betrieben regelkonform handeln, zeigt das auf, dass wir gemeinsam mit dem Kassen- und Steueramt in diesem Bereich des Glücksspiels leider die Kontrollen steigern und ausweiten müssen.“ Dies werde nicht nur zum Schutze der Einrichtungen, die rechtmäßig handeln, getan, sondern vor allem zum Schutze der Menschen, die diese Wettbüros besuchen.

„Nach dem Prinzip der Steuergerechtigkeit wird die Kontrolle der Frankfurter Wettbüros keine Einmal-Aktion bleiben“, unterstützt Bürgermeister und Stadtkämmerer Uwe Becker. „Mit der Wettaufwandssteuer möchte die Stadt Frankfurt am Main Spielsucht bekämpfen, die gerade bei Wetten auf Sportereignisse besonders hoch ist.“ (ffm)