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Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

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Stadt erzielt weiteren Erfolg im Rennbahn-Streit

Berufung in der Auseinandersetzung um das ,Sarotti-Häuschen‘ zurückgewiesen

von Ilse Romahn

(16.09.2019) Bei den juristischen Auseinandersetzungen rund um die ehemalige Rennbahn hat die Stadt Frankfurt am Main einen weiteren Erfolg erzielt.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat bestätigt, dass die Eigentümerin des sogenannten Sarotti-Häuschens verpflichtet war, den Holzpavillon zu beseitigen und das Grundstück herauszugeben. Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts vom November 2018 hatte damit keinen Erfolg.

„In den zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen rund um die Rennbahn ist die Rechtsauffassung der Stadt Frankfurt immer bestätigt worden“, betonte Jan Schneider, Dezernent für Bau und Immobilien. „Alle Versuche, mit einer Prozessflut eine neue Nutzung des Areals zu verhindern, waren nicht von Erfolg gekrönt.“

Auf dem Gelände der früheren Pferderennbahn, auf der 2015 der Betrieb eingestellt wurde, entstehen ein rund 18 Hektar großer Bürgerpark sowie eine Fußballakademie. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat dafür von der Stadt ein Erbbaurecht für ein rund 15 Hektar großes Grundstück erworben. Das Sarotti-Häuschen war das letzte Hindernis, das der Übergabe der Fläche im Wege stand. Nachdem die Stadt das Grundstück auf dem Weg der Zwangsvollstreckung in Besitz genommen und die Eigentümerin den Holzpavillon hatte abholen lassen, wurde das Areal im März dem DFB übergeben. Dieser hat mittlerweile mit dem Bau der Fußballakademie begonnen.

Die Eigentümerin des Sarotti-Häuschens hatte sich auf einen noch bis 2024 laufenden Gestattungsvertrag berufen, wonach ihr die kostenlose Nutzung des Grundstücks erlaubt wurde. Doch dafür ist nach Einschätzung des Gerichts wegen der Beendigung des Mietvertrags über die Rennbahn die Rechtsgrundlage entfallen. Die Stadt Frankfurt als Vermieterin könne nach dem Ende des Mietvertrages die vermietete Fläche auch von einem Dritten zurückfordern. Es gebe keine Anhaltspunkte, die es treuwidrig erscheinen ließen, dass sich die Stadt gegenüber der Eigentümerin des Häuschens auf die Beendigung des Hauptmietvertrages beruft. Eine Revision beim Bundesgerichtshof hat das OLG nicht zugelassen.

In den juristischen Auseinandersetzungen rund um die ehemalige Rennbahn haben Gerichte bisher letztendlich immer im Sinne der Stadt Frankfurt entschieden. Von den rund 25 Verfahren sind derzeit nur noch wenige offen. (ffm)