Das Online-Gesellschaftsmagazin aus Frankfurt am Main

Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

Werbung
Werbung

Städtische Vorkaufsrechte werden sorgfältig geprüft

Stadtrat Schneider erläutert Vorgehensweise bei Milieuschutzsatzungen

von Ilse Romahn

(20.05.2019) Im Rahmen von Milieuschutzsatzungen hat die Stadt Frankfurt in den vergangenen drei Jahren in 15 Fällen beim Verkauf von Wohnhäusern ihr Vorkaufsrecht ausgeübt. Zudem hat das Amt für Bau und Immobilien (ABI) zum Schutz der Mieter in 32 Fällen eine Abwendungsvereinbarung mit dem Käufer einer Immobilie abgeschlossen.

Insgesamt wurde seit März 2016 bei 88 Immobilienverkäufen in den Satzungsgebieten geprüft, ob die Stadt aktiv werden muss, damit das städtebauliche Ziel, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten, erreicht werden kann.

„Der Schutz der Mieterinnen und Mieter ist uns ein wichtiges Anliegen“, betonte Bau- und Immobiliendezernent Jan Schneider in einem Gespräch mit Vertretern von Mieterinitiativen. „Viele sind verunsichert und fürchten negative Veränderungen, wenn ihr Haus verkauft wird. Wir prüfen deshalb unter Beteiligung des Dezernats für Planen und Wohnen in jedem Fall sehr sorgfältig, ob die Voraussetzungen zur Ausübung des Vorkaufsrechts vorliegen.“ Ein Eingriff in das Eigentumsrecht, der für die Beteiligten immer auch gravierende wirtschaftliche Auswirkungen hat, könne aber nur das äußerste Mittel sein. Zuvor müsse ausgelotet werden, ob der Erwerber bereit sei, sich über eine Abwendungsvereinbarung zum Schutz der Mieterinnen und Mieter zu verpflichten. „Wir sind rechtlich verpflichtet, das mildeste Mittel anzuwenden, um die Satzungsziele zu erreichen“, sagte Schneider. „Wenn ein Käufer zu einer Abwendungsvereinbarung bereit ist, gibt es keine Möglichkeit mehr, das Vorkaufsrecht auszuüben.“

Mit der Unterzeichnung einer Abwendungsvereinbarung erklärt sich der Käufer unter anderem dazu bereit, Mietwohnungen zehn Jahre lang nicht in Eigentumswohnungen umzuwandeln und Wohnungen nicht über einen längeren Zeitraum leerstehen zu lassen. „Damit verhindern wir das Geschäftsmodell, ein Haus aufzukaufen, Mieter zu verdrängen und einzelne Wohnungen gewinnbringend weiterzuverkaufen“, sagte Schneider. Seit März 2016 gab es insgesamt 15 Fälle, in denen der Käufer zunächst nicht bereit war, eine Abwendungsvereinbarung abzuschließen. Hier hat die Stadt ihr Vorkaufsrecht ausgeübt.

Schneider wies darauf hin, dass die Prüfung von Vorkaufsrechten in Milieuschutzgebieten eine vergleichsweise neue Aufgabe für das Amt für Bau und Immobilien ist. Wegen der steigenden Zahl von Satzungen müsse der zuständige Fachbereich personell verstärkt werden. Zuletzt hat die Stadtverordnetenversammlung im vergangenen November Satzungen zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für die Gebiete Berger Straße, Gutleutviertel, Nordend-Mitte, Nordend-Süd, Sachsenhausen-Nord und westliches Ostend beschlossen. Schon länger in Kraft sind entsprechende Satzungen unter anderem für Bockenheim und Gallus. Erstmals ausgeübt wurde ein Vorkaufsrecht im Jahr 2016 vom damaligen Liegenschaftsamt. (ffm)