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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Sperrmüll-Sammlung beginnt wieder ab 16. Juli – was gehört dazu?

von Bernd Bauschmann

(11.07.2018) Ab der Woche vom 16. Juli werden in Hofheim und in den Stadtteilen wieder Sperrgüter eingesammelt. Die Termine stehen im Abfallkalender, eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Bei manchen Gegenständen, die entsorgt werden sollen, stellt sich die Frage: Gehören sie zum Sperrmüll oder nicht? Die vereinfachte Antwort ist: Sperrmüll bezeichnet alle sperrigen Gegenstände, die zum Hausstand gehören und entsorgt werden sollen, aber auf Grund ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen. Maximal 1,5 Kubikmeter Sperrmüll dürfen zu einem Termin vor dem Grundstück bereitgestellt werden.

Hier einige Bespiele, was zur Sperrmüll-Sammlung gehört:

  • Schränke ohne Glastüren, Sofa, Sessel, Stühle, Betten, Tische ohne Glasplatte
  • großes Spielzeug aus Kunststoff, Planschbecken, Rutsche, Bobby-Car
  • Gartengrill aus Metall, Fahrrad, Kellerregal
  • Matratzen, Teppiche, Teppichbodenreste verschnürt aber nicht verpackt
  • Gas-, Öl- und Kohleöfen (Schamottsteine beziehungsweise Öl muss entfernt sein)

Zu beachten ist außerdem: Große oder schwere Gegenstände sind vorher zu demontieren, einzelne Gegenstände sollen nicht länger als 2 Meter und nicht schwerer als 50 Kilogramm sein.

Neu ist aufgrund einer gesetzlichen Änderung, dass Einrichtungsgegenstände mit eingebauter Elektronik – wie der Lattenrost mit Hebevorrichtung oder die Vitrine mit Beleuchtung – erst dann zum Sperrmüll gestellt werden können, wenn elektrische oder elektronische Bauteile ausgebaut sind. Die elektrischen Bauteile sind gesondert über die Elektroschrott-Sammlung zu entsorgen.

Die folgenden Gegenstände werden bei der Sperrmüll-Sammlung nicht mitgenommen:

  • Elektrogeräte aller Art, wie beispielsweise TV-Geräte, Computer, Radio, Herd, Kühlschrank
  • Schadstoffe wie Lacke, Batterien, Ölkanister
  • Türen, Fenster, Vertäfelungen, Fußböden und Holz aus dem Außenbereich wie Rankgitter, Gartenzäune, Sandkasten
  • Heizkessel, Öltanks, Nachtspeicheröfen
  • Fahrzeuge, Reifen, Auspuffanlagen sowie Spoiler
  • Hausmüll, der in den zugelassenen Müllbehälter passen würde
  • Papier und Kartonagen

Die Sperrgüter sind erst am Vortag des Abholtages auf dem Gehweg oder am äußersten Straßenrand vor dem eigenen Grundstück oder Mietwohngrundstück bereit zu stellen. Sperrmüllreste, die nach der Sammlung noch auf der öffentlichen Straße liegen, sind vom Grundstückseigentümer, Mieter oder einer bestellten Hausverwaltung zu entfernen.

Eine separate Sperrmüll-Abholung, außerhalb der im Abfallkalender genannten Termine, kann über die kommunale Abfallwirtschaft nicht bestellt werden. Eine individuelle Sperrmüllentsorgung ist möglich, auf der Deponie Flörsheim-Wicker oder über einen Abfallentsorger. Die Entsorgung ist dann kostenpflichtig.

Wer sich unsicher ist, ob der Gegenstand, der entsorgt werden soll, zum Sperrmüll gehört, kann sich gerne an das Team Abfallwirtschaft im Hofheimer Rathaus wenden, Telefon 06192 / 202-262 oder 202-257.