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Letzte Aktualisierung: 23.04.2024

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Sonderurlaub für PolizistInnen in Hessen

von Karl-Heinz Stier

(14.07.2017) Der DGB Bezirk Hessen-Thüringen und die GdP in Hessen und in Thüringen begrüßen, dass 3 Tage Sonderurlaub in Hessen gewährt und in Thüringen der Sonderurlaub auf 3 Tage aufgestockt wird. Der Sonderurlaub ist auf die Bemühungen der beiden Gewerkschaften zurückzuführen. Sie hatten nach dem Einsatz beim G20-Gipfel in Hamburg einen Ausgleich für die extremen Belastungen der Polizistinnen und Polizisten gefordert.

Gabriele Kailing, Vorsitzende des DGB-Hessen-Thüringen, erklärt: „Wir fordern die Innenminister auf, vor größeren Polizeieinsätzen auf der Bundesebene eine einheitliche Regelung zu Sonderurlaub und -zuwendungen abzustimmen. Der einzelnen Polizistin bzw. dem einzelnen Polizisten darf kein Nachteil daraus erwachsen, dass sie in einem bestimmten Bundesland arbeiten. Daher setzen wir uns für bundesweite Regelungen trotz Föderalismus ein.“

„Rund-um-die-Uhr-Einsätze haben die Polizistinnen und Polizisten beim G 20-Gipfel an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gebracht. Diesen Einsatz gilt es anzuerkennen. Daher begrüßen wir das Entgegenkommen des Thüringer Innenministeriums“, so der Vorsitzende der GdP Thüringen, Kai Christ. Der Stellv. Vorsitzende der GdP Hessen, Stefan Rüppel, fordert darüber hinaus: „Wir brauchen für unsere hessischen Kolleginnen und Kollegen der Alarmhundertschaften unbedingt eine verbesserte Schutzausstattung. Bei diesem Einsatz wurden 150 hessische Polizistinnen und Polizisten verletzt. Dies gilt es zu verhindern.“